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Neue Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen für KMU

05/08/2025

Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen, deren Träger KMU sind

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Projekte zur Einrichtung privater Ladeinfrastrukturen umsetzen, können von einer neuen Beihilfe profitieren. Die Anträge für die Beihilfen müssen bis zum 30. September 2026 online über myGuichet.lu eingereicht werden.

Starthilfe beim Projekt?

Die Maßnahme „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Unternehmen einrichten“ des Klimapakt fir Betriber führt Sie durch die wichtigsten Schritte und Verfahren, um Ihr Projekt erfolgreich zu verwirklichen.

Wer kann die Beihilfen in Anspruch nehmen?

Alle kleinen und mittleren Unternehmen die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und die allgemeinen Bedingungen erfüllen können die Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Die Ladeinfrastrukturen, für die die Beihilfe beantragt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllen. Sie:

  • werden folgendermaßen gespeist:
    • zu 100 % mit erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes;
    • à 100 % par de l’électricité renouvelable telle que définie par la loi ;
    • si elles sont situées sur le domaine public et privé de l’État et des communes : par le biais d’accords d’achat d’électricité renouvelable tels que définis par la loi et conclus avec des producteurs d’électricité renouvelable ;
  • werden während mindestens 5 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme betrieben;
  • dienen nicht dem Weiterverkauf oder der Vermietung, mit Ausnahme der Leasingverträge, in denen vorgesehen ist, dass der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur bei Ablauf des Vertrags erwirbt;

Jedes Unternehmen kann pro Jahr und pro Projekt einen einzigen Antrag bis spätestens zum 30. September 2026 stellen.

Sobald die Förderung gewährt wurde, muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden.

Die genauen Anforderungen finden Sie auf myGuichet.lu.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts berechnet.

Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgenden Prozentsatz nicht überschreiten:

  • bei mittleren Unternehmen: 40 % der förderfähigen Kosten;
  • bei kleinen Unternehmen: 50 % der förderfähigen Kosten.

Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Beihilfe darf 100.000 EUR nicht überschreiten.

Zur Erinnerung: Die Beihilfe muss einen Anreizeffekt haben. Dies bedeutet, dass der Antrag vor der Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags oder dem Beginn der Arbeiten eingereicht werden muss.

Weitere Informationen über Ladeinfrastruktur für KMU finden Sie unter guichet.public.lu.