Ausbildungen mit Schwerpunkt Energie und Nachhaltigkeit
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Handwerk
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[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 21/08/2025
Möglichkeit zur Unterstützung
Verfügbare Fördermittel
Verbesserung der Kenntnisse im Bereich Energie und nachhaltige Entwicklung durch gezielte und berufsbezogene Weiterbildungen
Um die Energiewende im Unternehmen erfolgreich zu gestalten und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist neben der Einführung neuer Techniken und Maßnahmen auch das richtige Verhalten und die sachgerechte Nutzung der Anlagen durch die Mitarbeiter erforderlich. Dies wird durch regelmäßige thematische Weiterbildungen unterstützt – sei es in der Produktion, der Mobilität, unternehmensspezifischen Verfahren oder der Unternehmensführung.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Weiterbildungsangebote und Ansprechpartner in Luxemburg.
Definition des Bedarfs an Weiterbildungen mit Schwerpunkt Energie und Nachhaltigkeit
Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
Analyse der energie- und ressourcenintensiven Aktivitäten innerhalb des Unternehmens (z. B. Produktion, Kundendienst, Transport, Gebäude, Reinigung usw.).
Identifizierung der Personen, die von diesen Aktivitäten betroffen und dafür verantwortlich sind (z. B. Produktionsleiter, Wartungsteam, Vertriebsabteilung, gesamte Belegschaft, Unternehmensleitung).
Zur Information: Ein Unternehmen, das ein Umwelt-, Energie- oder Qualitätsmanagementsystem einführt, muss sich zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter verpflichten.
Ansprechpartner für die Durchführung von Weiterbildungen im Bereich ressourcenschonendes Wirtschaften in Unternehmen
Organisationen, die Weiterbildungen zu den Themen Energie und nachhaltige Entwicklung anbieten.
Eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten wird von zugelassenen Einrichtungen angeboten und ist zentral auf der Plattform lifelong-learning.lu abrufbar.
Sich bei den Kammern und Verbänden der verschiedenen Branchen informieren
Auch Berufs- und Branchenverbände bieten themenspezifische Weiterbildungen an:
Chambre des Métiers – Kostenlose Weiterbildungen zu verschiedenen Säulen der nachhaltigen Entwicklung, ergänzt durch die Compétence Climat-Prämie (cdm.lu).
Weiterbildung mit internen Mitteln
Les Interne Personalressourcen können eingesetzt werden, um alle Mitarbeiter über die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zu informieren sowie zu sensibilisieren und dabei die direkten Auswirkungen ihrer bereits umgesetzten Maßnahmen hervorzuheben. (z. B. Einführung eines neuen Verfahrens zur Energieeinsparung)
Weitere allgemeine Sensibilisierungsinitiativen oder gezielte Erinnerungen an bewährte Praktiken im Alltag, wie Mülltrennung, sparsamer Umgang mit Licht und Heizung, stärken das kollektive Bewusstsein der Mitarbeiter für Umweltfragen und fördern verantwortungsbewusstes Verhalten.
Weiterbildungen zu spezifischen Anlagen
Die Lieferanten der spezifischen Anlagen sind am besten in der Lage, die Benutzer über deren Eigenschaften und optimale Verwendung zu informieren.
Insbesondere bei der Umstellung eines Systems in der Produktion oder der Gebäudetechnik, bei der spezielle Anlagen zum Einsatz kommen, wird eine Weiterbildung der Anwender durch den Hersteller dringend empfohlen (z. B. Druckluft, Klimatisierung, Wasseraufbereitung usw.).
Besichtigungen in relevanten Einrichtungen können ebenfalls dazu beitragen, die Wirkung der Informationen zu verstärken – etwas bei einem Besuch der SuperDrecksKëscht.
Individuelle Beratung zum Weiterbildungsbedarf im Unternehmen
Unternehmen können eine externe Analyse in Anspruch nehmen, um ihren spezifischen Weiterbildungsbedarf im Bereich Nachhaltigkeit sowie Energie- und Ressourcenmanagement erfassen und sich eine Liste mit Weiterbildungsempfehlungen erstellen zu lassen.
Konferenzen, Informationen zu aktuellen Themen und erste Beratung
Kostenlose Konferenzen, Webinare und Informationsveranstaltungen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung und deren konkreten Anwendungen: House of Sustainability, Klimapakt fir Betriber, usw.
Das Unternehmen kann eine Weiterbildungsbeihilfe in Höhe von 15 % des jährlich investierten Betrags erhalten, die steuerpflichtig ist. Je nach Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter sind die Investitionen in Weiterbildungen begrenzt:
1 bis 9 Mitarbeiter: 20 % der Gehaltssumme ;
10 bis 249 Mitarbeiter: 3 % der Gehaltssumme ;
mehr als 249 Mitarbeiter: 2 % der Gehaltssumme.
Die Anzahl der Beschäftigten wird am 31. Dezember des Jahres vor dem Geschäftsjahr, für das eine Kofinanzierung beantragt wird, zugrunde gelegt.
Der steuerpflichtige Anteil der staatlichen Beteiligung beträgt 35 % der Lohnkosten der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Beginns des Weiterbildungsplans die folgenden Kriterien erfüllen :
entweder kein anerkanntes Diplom und eine Betriebszugehörigkeit von weniger als 10 Jahren
oder ein Alter von über 45 Jahren zu Beginn der Umsetzung des Weiterbildungsplans des Unternehmens.
Der Staat übernimmt die Kosten für die Erstellung des Antrags auf Kofinanzierung in Höhe von 500 Euro.
Individueller Bildungsurlaub
Individuelle Bildungsurlaubstage ermöglichen es Personen, an Kursen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen, ohne ihren privaten Urlaub dafür nutzen zu müssen.
Der Arbeitnehmer muss eine Stelle in der Privatwirtschaft in Luxemburg innehaben und mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit nachweisen können.
Selbstständige müssen mindestens seit zwei Jahren sozialversichert sein, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können