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Vermeidung von Lichtverschmutzung

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[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 18/05/2026
  • Outil disponible
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible

Intelligente Lichtkonzepte für das Betriebsgelände: Energie sparen und nachtaktive Tiere schützen

Künstliche Beleuchtung in der Nacht stört zahlreiche Tierarten: Insekten werden angelockt und sterben, Fledermäuse meiden beleuchtete Areale, Vögel werden in ihrer Orientierung irritiert.
Auch für den Menschen bedeutet Lichtverschmutzung eine Belastung durch Schlafstörungen und höheren Energieverbrauch.

Unternehmen können mit angepassten Beleuchtungskonzepten gleichzeitig die Umwelt schützen und Energiekosten sparen. Wirksame Maßnahmen sind z.B. der Einsatz von Bewegungs- oder Zeitschaltern, die Ausrichtung der Leuchten nach unten, die Wahl von warmweißem, insektenfreundlichem LED-Licht und die Reduktion unnötiger Beleuchtung auf Parkplätzen, Fassaden oder Werbetafeln. Mit einem ganzheitlichen Beleuchtungsmanagement können Betriebe Kosten senken, das Sicherheitsgefühl wahren und gleichzeitig zur Verringerung der nächtlichen Lichtverschmutzung beitragen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte und Aspekte beschrieben, die bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind.

Analyse der Ziele und Bedürfnisse

  • Was sind meine konkreten Ziele? Steht die Energieersparnis, die Erhöhung der Effizienz der Außenbeleuchtung oder die Darstellung des ökologischen Ansatzes des Unternehmens im Fokus?
  • Welche Form der Außenbeleuchtung ist derzeit auf dem Betriebsgelände realisiert und welchem Zweck dient sie?
  • Welche Bereiche wären für eine Verbesserung geeignet?

Identifizierung möglicher Lösungen

  • Erfassen Sie die derzeit beleuchteten Außenbereiche des Betriebsgeländes und dokumentieren Sie die dort verwendete Beleuchtungstechnologie.
  • Prüfen Sie den Zweck bzw. Funktionsbedarf der aktuellen Außenbeleuchtung (z.B. Beleuchtung von Wegen/Fassaden aus Sicherheitsgründen, Werbung)
  • Prüfen Sie die Umsetzbarkeit von Alternativen, wie z.B. die Verwendung von Bewegungsmeldern, die Umsetzung von Abschaltzeiten oder die Nutzung von warmweißen LEDs (< 3000 K)

Beratung, Unterstützung und Beantragung möglicher Beihilfen

Kontaktieren Sie lokale oder nationale Institutionen, die Sie fachlich beraten können

oder nutzen Sie aktiv verfügbare Angebote zur „Lichtberatung“ (siehe Beispiel in der Infobox).

Lichtberatung

Daniel GLIEDNER, Lichtberater

Seit dem 1. Oktober 2019 verfügt der Naturpark Our über einen Lichtberater, dessen Aufgabe es ist, eine neutrale Beratungsstelle aufzubauen, einzurichten und zu verwalten. Diese dient als professionelle Hilfe zur Beratung und Unterstützung in Sachen Vermeidung von Lichtverschmutzung sowie Energieeffizienz im Rahmen von Beleuchtungsanlagen.

Kernarbeit des Lichtberaters ist die Erstellung eines Aktionsplans zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. Hierzu gehören Initiierung, Koordinierung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation der Maßnahmen sowie Beratung, Hilfestellung und Aufsicht bei privaten und öffentlichen Infrastrukturprojekten.
Ferner gehören zu den Aufgaben die Ausarbeitung von Informationsmaterial, Schulungen sowie rege Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der verschiedenen Zielgruppen.

Umsetzung des Projektes

  • Eigenständige Analyse der Potenziale (siehe Infobox)
  • Beratung zu technischer Umsetzung und Kosten durch Fachexperten (Ersetzen von Leuchten mit veralteter Technik, Einstellen der Lichtparameter (Lichttemperatur idealerweise unter 3000 K, dimmbar), Etablierung von Bewegungsmeldern oder Zeitsteuerungen, gezielte Lichtlenkung)

Überprüfung möglicher Potenzntiale zur Kostensenkung und zum Schutz nachtaktiver Tiere

  • Wo sind Bewegungsmelder oder eine Nachtabschaltung realisierbar?
  • Wo kann eine Umstellung auf LED erfolgen?
  • Wo könnte Leuchtreklame bedarfsgesteuert optimiert werden?

Checkliste gemäß dem Grundsatz „Licht nach Bedarf“ :

  • Besteht eine Beleuchtungsnotwendigkeit?
  • Sind die Beleuchtungsklassen gemäß EN 13201-1 bis 5 eingehalten oder sogar überschritten?
  • Ist die Lichtverteilung auf das Notwendige begrenzt?
  • Ist das Licht nach Bedarf geregelt (Sicherheitsbeleuchtung gemäß Betriebszeiten, bewegungsgesteuert)?
  • Ist Werbelicht konturenscharf und wird Nachtruhe eingehalten?
  • Ist bei selbstleuchtenden Werbeanlagen die Leuchtdichte begrenzt und wird Nachtruhe eingehalten?
  • Sind die geringstmöglichen Lichtpunkthöhen berücksichtigt und Fernwirkungen damit vermieden?
  • Werden Qualitätskontrollen (Abnahmen) zur Messung der Beleuchtungsstärken vorgenommen?
  • Werden Uplights und unnötige Beleuchtungen randlicher Grünstrukturen vermieden?

Nachverfolgung bzw. „nach der Durchführung“

  • Messen Sie die Stromverbrauchsminderung und fragen Sie die Komfort- und Sicherheitswahrnehmung bei Mitarbeitern und Kunden ab.
  • Dokumentieren Sie im Sinne einer Vorher-Nachher-Betrachtung die Beleuchtungssituation und kommunizieren Sie die entsprechenden Erfolge nach innen (Belegschaft) und nach außen (Kunden, Gemeinde).

Umsetzungshilfe

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