Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Ersetzen der hydraulischen Presse, Biegemaschine und Abkantpresse durch ein System mit Servomotor
Die Maßnahme zielt darauf ab, eine mit einem Drehstrom-Asynchronmotor betriebene hydraulische Presse, Biegemaschine oder Abkantpresse durch eine gleichwertige Technologie mit Servomotor zu ersetzen. Das Hydrauliksystem läuft auch dann weiter, wenn die Maschine nicht produziert. Dies verursacht einen erheblichen und unnötigen Stromverbrauch.
Durch den Einsatz eines Servomotors lässt sich der Verbrauch um mehr als 30 % senken. Die Installation ist vergleichsweise einfach und kann ohne Produktionsunterbrechung erfolgen. Trotz des hohen technologischen Reifegrads ist eine Amortisation allein über die eingesparten Energiekosten oft nicht gegeben. Der wirtschaftliche Nutzen steigt jedoch deutlich, je geringer die tatsächliche Laufzeit der Maschine ist. Es wird daher empfohlen, vorrangig selten genutzte Maschinen mit dieser Technologie auszustatten, um die Investition möglichst effizient zu gestalten.
Ein Servomotor ist ein Motor, der eine Drehbewegung präzise steuern und eine bestimmte Position halten kann. Dieser Motor kann verschiedene Kolbentypen antreiben, z. B. Hydraulik-, Spindel- oder Schwinghebelkolben, und so den Start und Betrieb der Anlage an die jeweiligen Anforderungen anpassen.
Diverse Gewinne
Die finanziellen Einsparungen ergeben sich hauptsächlich aus dem Stromverbrauch der ausgestatteten Maschine, der um bis zu 70 % des Grundverbrauchs gesenkt werden kann.
Neben der Energieeinsparung bietet eine mit einem Servomotor ausgestattete Maschine mehrere weitere Vorteile:
- Präzision der Bewegungen und Positionierung
- Weniger Wartungsaufwand dank optimierter Mechanik
- Bessere Kontrolle der Geschwindigkeit und Position der Presse
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekte bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstüzung nei der Einstellung des Beihilfeantrags vor der Einreichung beim Minesterium für Wirtschaft
- Bei Fragen : Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Investitionen zugunsten des Umweltschutzes befinden sich im Vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende
Hinweis : Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.