Um sich einen Überblick über die Energiesituation eines Unternehmens zu verschaffen, ist es wichtig, den Energieverbrauch zu verfolgen. Die Durchführung einer Energieanalyse ermöglicht es, überhöhten Verbrauch zu erkennen und zu überlegen, welche Verbesserungsmaßnahmen in Betracht gezogen werden sollten. Im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung ist eine regelmäßige Überwachung unerlässlich.
Überwachung der Energiesituation
Erhebung und Verfolgung des Verbrauchs
- Bewerten Sie den Verbrauch mithilfe einer Verbrauchstabelle (Beispiel), die einen Überblick über die Energiesituation verschafft und die Grundlage für die Analyse und Überwachung des Verbrauchs schafft.
- Die Verbrauchsdaten sind abrufbar über:
- Rechnungen
- von Zählern
- oder die nationale Energiedatenplattform LENEDA
- Den Verbrauch mit dem tatsächlichen Bedarf vergleichen
- Den Verbrauch in Beziehung setzen, um Indikatoren wie z. B. den Energieverbrauch pro Fläche zu erstellen.
- Bestandsaufnahme der energieverbrauchenden Maschinen durch Erfassung von Informationen wie Alter, Leistung, Betriebsstunden etc.
- Der Verbrauch von Komfortwärme ist mit Hilfe von Gradtagen zu korrigieren.
Weiterführende Informationen:
Einführung eines automatisierten Systems zur Überwachung des Verbrauchs
- Installation von angeschlossenen Unterzählern
- Einführung einer automatisierten IT-Lösung
Durchführung eines „Potenzialcheck“ (Energiecheck) durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik)
• Die Durchführung eines Energieaudits nach der Norm EN-16247 ermöglicht es dem Unternehmen, eine detaillierte Analyse der Energiesituation vorzunehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse werden Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgezeigt.
- Technischer Fragebogen für den Energiecheck „Potenzialcheck“
- Musterbericht für den Energiecheck Potenzialcheck (FR)
- Leitfaden für den Energiecheck Potenzialcheck (FR)
Energieaudit durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik)
Die Durchführung eines Energieaudits nach der Norm EN-16247 ermöglicht es dem Unternehmen, eine detaillierte Analyse der Energiesituation vorzunehmen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse werden Maßnahmen zur Energieeinsparung aufgezeigt.
Achtung:
Unternehmen, für die die Durchführung eines Energieaudits gemäß der Norm EN-16247 nach dem Gesetz vom 5. August 1993, geändert durch das Gesetz vom 5. Juli 2016, gesetzlich vorgeschrieben ist, haben keinen Anspruch auf die im Rahmen dieser Regelung vorgesehenen staatlichen Beihilfen.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Weiterführende Informationen:
Unternehmen, die nicht nur ihren Energieverbrauch, sondern auch alle damit verbundenen Treibhausgasemissionen bewerten möchten, können eine CO2-Bilanz erstellen. Diese berücksichtigt sowohl direkte Emissionen (vor Ort) als auch indirekte Emissionen im Zusammenhang mit Einkäufen, Transporten oder der Verwendung von Produkten. Dieser Ansatz bietet einen umfassenden Überblick über den CO2-Fußabdruck und hilft dabei, konkrete Maßnahmen zur Reduzierung zu definieren. Entdecken Sie die entsprechende Maßnahme „Berechnung des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens“.
Programm „Fit 4 Sustainability“
Das Programm „Fit 4 Sustainability“ ist eine Umweltstudie, mit der die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt nach dem oder den gewählten Schwerpunkten (Wasser, Energie, Zirkularität, Rohstoffe, Abfall …) bewertet werden können.
Auch ein bezifferter Aktionsplan wird vorgeschlagen. Die Bestandsaufnahme des Verbrauchs des Unternehmens wird durch verschiedene Empfehlungen (Investitionen, Umsetzung Best Practices, …) ergänzt, die es ermöglichen, den Energieverbrauch sowie den CO₂-Fußabdruck des Unternehmens mehr oder weniger kurzfristig zu reduzieren.
Einführung eines Energiemanagementsystems durch ein Ingenieurbüro (Energietechnik):
Ein Energiemanagementsystem, wie z. B. ISO 50001, ermöglicht es Unternehmen, den Umgang mit Ressourcen und Energie systematisch zu verfolgen. Darüber hinaus verfolgt diese Lösung das Ziel einer Ressourcenbewertung und -optimierung.
Antrag auf Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
- SME Packages – Sustainability
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chambre de Commerce für Unternehmen in nicht handwerklichen Bereichen
- KMZ-Reglung – Beihilfe für Beratungsdienste
- Beihilfe für kleine oder mittlere Unternehmen, bis zu 50 % der Honorare für externe Berater für Beratungsdienste.
- Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Bewilligungsstelle: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Bei Fragen:
- House of Entrepreneurship der Chambre de Commerce
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Programm „Fit 4 Sustainability”
Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.). Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.
- Bei Fragen: Luxinnovation
N.B.: Staatliche Fördermittel können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Unterstützung von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Lieferanten sind mit einer staatlichen Beihilfe für das gleiche Projekt kumulierbar.