Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Einbau von Schnelllauftoren
Der Einsatz herkömmlicher Sektionaltore im Industrie- und Automobilbereich führt häufig zu erheblichen Wärmeverlusten und Unbehagen für das Personal. Ursache sind hauptsächlich ihre hohe Verwendungshäufigkeit und ihre Öffnungsdauer. Oft bleiben sie der Einfachheit halber und wegen Zeitersparnis dauerhaft geöffnet.
Dank der automatischen Öffnung durch Anwesenheitserkennung und der Begrenzung der Öffnungs- und Schließzeiten tragen die Tore zu einer Verbesserung der Raumtemperaturstabilität und zur Begrenzung von Temperaturschwankungen bei. Durch die Verringerung starker Temperaturschwankungen lassen sich auch Start-Stopp-Sequenzen von Heizungs- und Klimaanlagen vermeiden, die häufig zu Funktionsstörungen und Zuverlässigkeitsverlusten führen.
Die Maßnahme kann den jährlichen Heizenergieverbrauch um über 30 % senken und damit auch die Treibhausgasemissionen deutlich reduzieren. Die Installation dieser einfach integrierbaren Technologie erfordert keine Produktionsunterbrechung und amortisiert sich in kurzer Zeit.
Diverse Gewinne
- Die finanziellen Einsparungen werden insbesondere durch die drastische Reduzierung der Öffnungszeiten der Gebäudetoren erzielt, wodurch unnötiges Heizen großer Luftmengen vermieden wird.
- Der thermische Komfort der Mitarbeiter wird erhöht, indem die Zeit, in der Außenluft eindringen kann, begrenzt wird und die Wartezeiten für Fahrzeuge/Flurförderzeuge verkürzt werden.
- Der ökologische Nutzen ist erheblich: Durch die Reduzierung von Wärmeverlusten kann der Verbrauch fossiler Brennstoffe gesenkt und somit die mit der Heizung verbundenen Treibhausgasemissionen reduziert werden
Beantragung von Beihilfen
Aides étatiques
Achtung : Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen :
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung des Beihilfeantrags vor der Einreichung beim Ministerium für Wirtschaft
- Bei Fragen : Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Investitionen zugunsten des Umweltschutzes befinden sich im Vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.