Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Installation oder Austausch einer zentralen Kälteanlage
Die Kälteerzeugung ermöglicht die Kühlung eines Raums oder Elements, die Konservierung von Lebensmitteln, die Temperaturregelung in Prozessen oder auch die Klimatisierung.
Die Installation einer zentralen Kälteanlage ist in der Regel effizienter als eine dezentrale Anlage. Sie vermeidet Lärm- und Wärmebelästigungen in regelmäßig genutzten Räumen und schafft Platz im Kühlraum (der in einem separaten Raum untergebracht ist).
Diese Maßnahme erfordert jedoch eine größere Investition sowie die Einbindung eines Kältetechnikers. Nachfolgend sind alle Schritte zur Vorbereitung der Installation einer zentralen Kälteanlage aufgeführt.
Definition des Kältebedarfs
Analyse der aktuellen Situation
- Bestimmung des Ist-Zustands der bestehenden Anlage (sofern vorhanden): Alter, Auslastung, Allgemeinzustand, Temperatur, Energieverbrauch und damit verbundene Kosten usw.
- Bewertung des Energieverbrauchs der Produktionseinheit(en) sowie der Nebensysteme der Anlage.
- Überwachung der relevanten Leistungsindikatoren und Identifizierung von möglichen Fehlfunktionen. (z.B. Druck- und Temperaturverläufe)
Bewertung des Kühlbedarfs des Gebäudes durch einen qualifizierten Handwerker oder ein Planungsbüro
- Analyse der Energiesituation im Unternehmen
- Weiterführende Schritte:
- Bedarfsanalyse anhand einer Kühllastberechnung
- Analyse des Leistungsbedarfs der Verbrauchsstellen
- Analyse und Neubewertung der technischen Eigenschaften der Anlage, z. B. Temperatur, Nennleistung
- Überprüfung der technischen Grenzen der Produktionseinheit(en)
- Prüfung von Optimierungspotenzialen der bestehenden Kälteanlage
- Standort für eine neue Anlage identifizieren
Identifizierung einer für die Bedürfnisse des Unternehmens geeigneten Lösung für die zentrale Kälteerzeugung
Lösungselemente
Umfang des Bedarfs definieren, z. B.
- Austausch der Hauptproduktionsanlage
- Modernisierung der Kühltürme
- Austausch der Produktionsanlage
- Anpassung auf Netzwerkebene
- Dämmung
- Regelsystem
- Integration einer adiabatischen Kühlung
- usw.
Weiterführende Schritte:
Nutzung von Abwärme
Die Kälteerzeugung erfolgt in der Regel über elektrisch betriebene Kompressoren. Bei diesem Prozess wird ein hoher Prozentsatz der Energie in Form von Abwärme freigesetzt. Diese Wärme kann für andere Energiezwecke genutzt werden, z. B. zur Warmwasseraufbereitung, zum Heizen von Produktionshallen, zum Trocknen von Materialien usw.
Überprüfung der Durchführbarkeit des Projekts
- Auf Grundlage der Bedarfsanalyse, Definition des Umfangs und der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro oder einem qualifizierten Handwerker.
- Erstellung von Lastenheft und Angebotsanfrage.
- Beantragen der Betriebsgenehmigungen. Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Errichtung neuer Anlagen ist die Gültigkeit der bestehenden Genehmigungen zu überprüfen..
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nichtstaatlichen) Beihilfen und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Kontaktstellen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- KMU-Regelung – Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten
Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Höhe von bis zu 50 % der Honorare externer Berater für Beratungsleistungen.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Projekts und der fördernden Stelle: Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Bei weiteren Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Bei weiteren Fragen:
- KMU-Regelung – Beihilfe für sonstige Investitionen
Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Bei weiteren Fragen:
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Bei weiteren Fragen:
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.