Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Optimierung des ordnungsgemäßen Betriebs und der Betriebskosten der Kälteanlage in Ihrem Unternehmen
Die Kälteerzeugung ermöglicht die Kühlung eines Raums oder Elements, die Konservierung von Lebensmitteln, die Steuerung der Temperatur eines Prozesses oder auch die Aktivierung der Klimaanlage.
Die Optimierung der Leistung der Elemente und ihrer Nutzung führt zu erheblichen Verringerungen des Stromverbrauchs. Dazu gehören neben der Kälteanlage auch das Verteilsystem und das Kühlsystem.
Bedarfsermittlung zur Optimierung der Kälteerzeugung
Analyse des aktuellen Energieverbrauchs
- Beurteilung des Energieverbrauchs der Produktionseinheit(en) sowie der Nebensysteme der Anlage.
- Überwachung der Leistungsindikatoren und Identifizierung einer möglichen Fehlfunktion.
Ermittlung des Kältebedarfs des Gebäudes
- Inspektion der Kälteanlage(n)
Bestimmung der verschiedenen aktuellen Parameter der Anlage, z. B. Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
- Analyse des Wärmeverbrauchs
- Überprüfung der technischen Grenzen der Produktionseinheit(en)
Identifizierung des idealen Temperaturniveaus und der maximalen Leistung der Produktionseinheit(en) auf der Grundlage der Spezifikationen des Anbieters
- Überprüfung der Sollwerte und Durchflussmengen der verschiedenen Abgänge
- Abgleich der Verbrauchsdaten mit den Anzeigen der Kälteerzeugung
- Visuelle Analyse der Anlage
- Sichtprüfung der gesamten Anlage, z. B. Rohrleitungen, Isolierung, Innen- und Außeneinheit, Technikraum, Lecks
- Häufige Anomalien überprüfen: zu häufige Startintervalle, permanente Überlastung, Überhitzung des Kühlkreislaufs
Weiterführende Schritte
Die Hauptaufgaben eines Ingenieurbüros (beratender Ingenieur für Haustechnik) oder eines qualifizierten Handwerkers (Kälteanlagenbauer) im Rahmen der Optimierung einer Kälteanlage sind folgende:
- Eine Bestandsaufnahme der gesamten Infrastruktur durchführen
- Den Energieverbrauch bei der Kälteerzeugung analysieren
Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung der Kälteanlage
Kälteerzeugung
- Wartung und regelmäßige Kontrolle der Anlage durch einen qualifizierten Handwerker (Kälteanlagenbauer)
- Einstellung der Sollwerte auf den tatsächlichen Bedarf gemäß den Spezifikationen des Anbieters
- In der kalten Jahreszeit und wenn es das Temperaturniveau der Produktion zulässt, den Bypass-Modus („free-cooling“) nutzen, bei dem direkt über den externen Kühlkreislauf gekühlt wird
- Überprüfung und ggf. Anpassung der Isolierung aller kälteleitenden Komponenten, einschließlich des Technikraums
- In der Winterperiode ist je nach tatsächlichem Bedarf eine professionelle Abschaltung der gesamten Produktion (bzw. einzelner Kreisläufe) denkbar
Nebensysteme der Anlage
- Regelmäßige Reinigung der äußeren Kondensatoren (Kühltürme)
- Kontrolle und ggf. Anpassung der Fördermenge der einzelnen Pumpen
- Austausch alter Pumpenmodelle gegen Pumpen der neuesten Generation, die eine Regelung der Fördermenge ermöglichen
Weiterführende Schritte
Nutzung von Abwärme
Grundsätzlich wird die Kälteerzeugung durch elektrische Kompressoren bereitgestellt. Bei diesem Prozess wird ein hoher Prozentsatz der Energie in Form von Abwärme freigesetzt. Diese Wärme kann für andere Energiezwecke genutzt werden, z. B. zur Warmwasseraufbereitung, zum Heizen von Produktionshallen, zum Trocknen von Materialien usw.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung („accord de principe“) erteilt hat.
Programm „Fit 4 Sustainability”
Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.
Bei Fragen: Luxinnovation
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chamber of Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification
Umsetzungshilfe
- ITM SST 1314.2 Installation de production de froid fonctionnant au dioxyde de carbone (CO2) (R744)
- ITM-CL 318.2 Tuyauteries métalliques destinées au transport de fluides à l’intérieur d’une entreprise
- ITM-SST 1305.1 Appareils sous pression contenant de l’air comprimé ou des gaz liquéfiés, comprimés ou dissous