Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
SME Packages – Sustainability
Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
Programme « Fit 4 Sustainability »
Das Programm „Fit 4 Sustainability“ ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umwelt-Audits + Aktionsplans, unter anderem der Wasserbilanz (Verbrauch, Qualität).
Beihilfen bis zu 50 %, 60 % und 70 % auf die Honorare für die Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder Kohlenstoffbilanz) + detaillierter und quantifizierter Aktionsplan zur Senkung des Verbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen (mittel- und langfristige Investitionen, Rentabilität usw.) – offen für KMU und Großunternehmen (außer für Unternehmen, die ein gesetzlich vorgeschriebenes Audit durchführen müssen).