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Beheizung von Hallen und Werkstätten

Energie
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Landwirtschaft, Weinbau
Transport
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 08/04/2026
  • Outil disponible
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Durchführung von Anpassungen an die Beheizung von Hallen und Werkstätten

Firmenhallen und Werkstätten, die oft durch große, offene Räume und hohe Decken gekennzeichnet sind, stellen eine besondere Herausforderung dar, wenn es darum geht, ein energetisch zielgerichtetes und effizientes Heizsystem einzurichten. Die ideale Hallenheizung muss daher die einzelnen Arbeitsbereiche punktuell beheizen und die Wärme in der richtigen Höhe erzeugen.

Hallen und Werkstätten haben aufgrund ihrer Größe und Nutzung besondere Anforderungen an die Heizung. Daher ist es unerlässlich, eine gründliche Bedarfsanalyse durchzuführen, bevor ein neues Heizsystem installiert wird.

Definition des Bedarfs für die Beheizung von Hallen und Werkstätten

Analyse der aktuellen Situation

Bestimmung der Parameter der vorhandenen Anlage, z. B. Alter, allgemeiner Zustand, zentrales oder dezentrales System, Luftaustausch, Energieverbrauch und damit verbundene Kosten usw.:

  • Geplante Renovierungsarbeiten auflisten (Isolierung, Erweiterung, Austausch von Toren und/oder Fenstern usw.)
  • Detaillierte Angaben zur Nutzung des Gebäudes, z. B. Lagerhalle oder Werkstatt usw.
  • Bewertung des Heizbedarfs der Halle/Werkstatt und Feststellung, ob der Bedarf global oder nur zonenweise zu betrachten ist
  • Bestimmung von physischen Arbeitsbereichen und büroähnlichen Arbeitsplätzen
  • Ist die Heizungsanlage zentral oder dezentral installiert?
  • Identifizieren neuer Anforderungen an die Wärmeproduktion
  • Analysieren des Heizenergieverbrauchs
  • Identifizieren von Wärmeverlusten oder unnötigem Energieverbrauch in Gebäuden

Rückgewinnung von Abwärme

Identifizierung potenzieller Wärmequellen, die zur Beheizung von Räumen beitragen könnten, z. B. Industriewärme (Öfen, Dampf usw.), Be- oder Entlüftungssysteme, Kompressoren (Druckluftsystem)

Nachhaltigkeit des Heizungssystems

Planung der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien, z. B. Wärmepumpen, Solarthermie usw.

Optimierung der bestehenden Heizungssysteme in Hallen und Werkstätten

Einfache Maßnahmen können helfen, bei bestehenden Heizungssystemen Energie zu sparen:

  • Betriebszeiten an die Betriebszeiten der Räumlichkeiten anpassen
  • Überprüfung, ob die Temperaturen entsprechend den aktuellen Bedürfnissen auf das richtige Niveau eingestellt sind
  • Installation eines Systems zur Wärmerückgewinnung in der Lüftung
  • Minimierung von Wärmeverlusten, z. B. durch kürzere Öffnungszeiten von Fenstern und Toren in der Heiz- bzw. Kühlsaison
  • Installation von intelligenten Thermostaten, um die Temperaturen einfach zu regeln
  • Isolierung von Heizungsrohren außerhalb der Heizzonen und von Rohren, die zur Decke führen
  • Überprüfung, ob die Thermostate richtig funktionieren
  • Schließen und isolieren von ungenutzten und funktionalen Gebäudeöffnungen
  • Dichtungen überprüfen und ersetzen (Türen, Tore)
  • Trennung der Lagerbereiche von den Arbeitsbereichen und Senkung der Temperatur in den Lagerbereichen

Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit der Änderung des Heizungssystems

Definition der Lösung

  • Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse die Lösung in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Ingenieurbüro festlegen.
  • Neben der Hauptwärmeerzeugungsanlage sollte auch die Nutzung von Abwärme und die Kombination der Anlage mit einer anderen Technologie, wie z. B. Solarthermie, in Betracht gezogen werden.
  • Wärmeerzeugung:
  • Zentrale oder dezentrale Heizung, Gas-, Öl-, Holz- oder Elektroheizung (Infrarot, Wärmepumpe)
  • Wärmeverteilung mithilfe von Heizwasser oder direkte Lufterwärmung
  • Wärmeverteilung:
  • Warmluftheizung: kann an eine Zentralheizung oder Heizung mit dezentralen Einheiten angeschlossen werden, die in der Regel an der Decke befestigt werden. Neue Systeme ermöglichen die Installation von dezentralen Wärmepumpen für Luftheizungen.
  • Infrarotheizung (hängende Strahlungspaneele): die Heizpaneele können dort angebracht werden, wo der Wärmebedarf am größten ist (z. B. Arbeitsplatz in einer Lagerhalle), und ermöglichen so eine zonenweise Beheizung. Niedertemperatursysteme, die mit Heizwasser oder elektrischen Systemen arbeiten, sind vorzuziehen, da sie effizienter sind als Luftheizungen.
  • Fußbodenheizung, die mit einer Niedertemperatur-Zentralheizung betrieben wird, ideal mit einer Wärmepumpe. Eine Sektorheizung ist je nach den verschiedenen im Boden verlegten Heizkreisen möglich, die Installationskosten sind jedoch hoch.

Überprüfung der Installation oder Änderung des Heizungssystems einer Halle oder Werkstatt in Bezug auf Betriebsgenehmigungen

Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Einstufung als klassifizierte Einrichtung überprüfen.

Erstellung von Lastenheft und Angebotsanfrage für die Heizungsanlage

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

Programm „Fit 4 Sustainability”

Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.

Bei Fragen: Luxinnovation

SME Packages – Sustainability:

  • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
  • Bei Fragen:

Beihilfen für den Umweltschutz

Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Verlängerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.

Diese Beihilfe zielt darauf ab, Folgendes zu unterstützen:

  • Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • Die Speicherung (Strom, Wärme, Biogas) unter bestimmten Bedingungen

Es gelten folgende Höchstsätze:

TätigkeitGröße des Unternehmens
KleineMittlereGroße
Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden65 %55 %45 %
Speicherung oder Transport50 %40 %30 %
Höchstsatz für Beihilfen im Rahmen von Artikel 8

Unabhängig von ihrer Größe können Unternehmen auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 8 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, vorausgesetzt, dass die Beihilfe für KMU mehr als 50.000 Euro und für große Unternehmen mehr als 100.000 Euro beträgt.
Sie können sich auch an regelmäßig organisierten Ausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind. Wenn die Beihilfe im Rahmen eines Wettbewerbs gewährt wird, kann der Beihilfesatz bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit des Antrags erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).

  • Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.

Regelung – KMU – Beihilfe für sonstige Investitionen

Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.

N.B. Les aides étatiques ne sont pas cumulables entre elles pour un même projet.

Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Nach der Durchführung der Arbeiten

Jedes Heizungssystem muss gewartet werden

  • Die Anweisungen des Systeminstallateurs befolgen
  • Eine Person benennen, die für die Überwachung der ordnungsgemäßen Funktion des Systems verantwortlich ist
  • Überprüfung der korrekten Funktion und der erforderlichen Temperaturen einmal im Jahr

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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