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Bäckerei: Einbau reflektierender Beschichtungen in Backöfen

Energie
Handwerk
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Einbau von reflektierenden Beschichtungen (Backöfen)

Reflektierende Beschichtungen können sowohl auf die Platten als auch auf die Innenwände und Brenner bestehender Öfen oder neuer Anlagen aufgebracht werden. Die Beschichtungen bestehen aus keramischen Materialien mit hohem Emissionsgrad, die die Energieeffizienz des Ofens erhöhen, indem sie Wärme absorbieren und in Form von Infrarotwellen an das Produkt zurückgeben, wodurch die Wärmezufuhr durch den Brenner reduziert wird.

Durch die Installation dieser neuen Technologie kann ein Unternehmen bis zu 20 % seines Gasverbrauchs einsparen und seine CO2-Bilanz um weitere 20 % reduzieren. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsunterbrechung durchgeführt werden.

Energie- und Umweltauswirkungen

Durch die Beschichtungen kann ein größerer Teil der ursprünglichen Energie des verbrannten Brennstoffs auf das Produkt übertragen werden, wodurch die benötigte Brennstoffmenge reduziert wird.
Langfristig tragen reflektierende Beschichtungen auch dazu bei, die Lebensdauer von Öfen zu verlängern, da weniger Oberfläche der direkten Hitze ausgesetzt ist.

Beantragung von Beihilfen

Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

  • SME Packages – Sustainability
    • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
    • Bei Fragen:

N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Einhaltung der in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien für eine Steuervergünstigung in Betracht kommen.

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

Kontakt Klima-Agence