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Lebensmittelgeschäft : Installation von CO2-Sonden in den Lüftungsanlagen von Supermärkten

Energie
Handel
Handwerk
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Anpassung der Luftwechselraten an den tatsächlichen Bedarf mithilfe eine CO2-Sonde

Das Projekt zielt darauf ab, eine oder mehrere CO2-Sonden an der Luftrückführung von Lüftungsanlagen in Supermärkten zu installieren und die Menge der in das Einkaufszentrum eingeleiteten Frischluft bedarfsgerecht anzupassen. So wird der Luftstrom während der Stoßzeiten erhöht und in der übrigen Zeit reduziert.

Lüftungsanlagen ermöglichen den Luftaustausch und das Heizen/Kühlen des Geschäftsbereichs. Die Lüftungsanlagen laufen mit einer festen Rate über programmierte Zeitspannen, die sich nach den Öffnungszeiten richten.

Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen erhebliche Stromeinsparungen erzielen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren können. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsstopp durchgeführt werden.

Energie- und Umweltauswirkungen

Die Anpassung der Frischluftzufuhr an die Belegung ermöglicht:

  • den Wärmeverbrauch zum Aufheizen der Außenluft im Winter zu reduzieren
  • den Kälteverbrauch zur Kühlung der Außenluft im Sommer zu reduzieren
  • den Stromverbrauch der Zu- und Abluftventilatoren zu reduzieren

Der Einsatz von CO2-Sonden mit Klappen und einer Regelung zur Anpassung des eingeleiteten Frischluftstroms wirkt sich daher positiv auf die Gesamtenergiekosten von Lüftungsanlagen aus. Dies reduziert den Verbrauch von Strom und fossilen Brennstoffen, wenn das an die Heizregister gelieferte Warmwasser von einem Heizkessel erzeugt wird.

Die Energieeinsparungen werden auf 30 % für den Verbrauch der Lüftungsanlage und 5-10 % für den Gesamtenergieverbrauch geschätzt. Diese Maßnahme trägt auch zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes um einige Prozent bei.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

SME Packages – Sustainability

  • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
  • Bei Fragen:

Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes

Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Voraussetzung in Betracht kommen, dass das umgesetzte Projekt die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens betrifft, die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sämtliche weiteren in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien eingehalten werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
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  • Unterstützung
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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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