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Mechanische Werkstatt : Induktionsofen

Energie
Handwerk
Industrie
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Ersatz eines Gas-, Öl- oder Lichtbogenofens durch einen Induktionsofen

Im Rahmen dieses Projekts soll ein bestehender Ofen – betrieben mit Gas, Heizöl oder auf Basis eines Lichtbogens – durch einen Induktionsofen ersetzt werden. Dabei wird das Metall durch ein starkes magnetisches Wechselfeld erhitzt, das durch eine stromdurchflossene Spule um den Ofen erzeugt wird. Das Magnetfeld erzeugt dann eine Potentialdifferenz im Ofen, wodurch ein Strom im Metall fließt. Der Strom fließt durch das Metall, das einen elektrischen Widerstand hat, wodurch Wärme entsteht (Joule-Effekt), die das Metall schmilzt.

Der Einsatz eines Induktionsofens kann den Energieverbrauch im Vergleich zu konventionellen Technologien deutlich senken. Wird ein fossil betriebener Ofen ersetzt, reduziert sich gleichzeitig der Ausstoß von Treibhausgasen. Die Installation erfordert zwar eine temporäre Produktionsunterbrechung, amortisiert sich jedoch mittel- bis langfristig.

Es gibt zwei Haupttypen von Induktionsöfen: kernlose Induktionsöfen und Induktionsöfen mit Kern (auch Kanalöfen genannt). Der kernlose Ofen dient als Schmelzofen im Chargenbetrieb, während der Kanalofen für den kontinuierlichen Betrieb mit dauerhaft geschmolzenem Metall ausgelegt ist.

Induktionsöfen eignen sich für das Schmelzen von Stahlguss, Gusseisen sowie Nichteisenmetallen, jeweils mit spezifischer feuerfester Auskleidung. Darüber hinaus ermöglicht das Induktionsverfahren auch die Durchführung von Wärmebehandlungen.

Diverse Gewinne

  • Die finanziellen Gewinne werden insbesondere durch folgende Faktoren erzielt:
    • Höherer thermischer Wirkungsgrad im Vergleich zu Gas- und Elektrolichtbogenöfen.
    • Verringerung des Energieverbrauchs für das Vorheizen des Ofens (einige Öfen können kalt gestartet werden und heizen sehr schnell auf).
    • Optimale Temperaturregelung und Verarbeitung von Produktionschargen, die kleiner sind als bei Lichtbogenöfen.
    • La possibilité de récupération de chaleur sur l’eau de refroidissement.
  • Der ökologische Nutzen ist groß, da fossile Brennstoffe überflüssig werden und der thermische Wirkungsgrad höher ist als bei anderen Technologien. Darüber hinaus verursachen Induktionsöfen aufgrund ihrer Technologie weniger Schadstoffemissionen als Lichtbogenöfen.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung : Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).

 Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Voraussetzung in Betracht kommen, dass das umgesetzte Projekt die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens betrifft, die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sämtliche weiteren in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien eingehalten werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
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  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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