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Hotelgewerbe: Einrichtung einer Gebäudeleittechnik

Energie
Handel
[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 12/09/2024
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel
  • Innovative Lösungen

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Einrichtung einer Gebäudeleittechnik

Die Gebäudeleittechnik (GLT) ist eine Schnittstelle, die die Fernsteuerung von elektronischen und mechanischen Systemen in einem oder mehreren Gebäuden gewährleistet. Die Gebäudeleittechnik kümmert sich insbesondere um die Fernsteuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen des Hotels, die sehr energieintensive Verbraucher sind.

Diese Technologie eignet sich sowohl für bestehende Hotels, die Änderungen vornehmen und eine GLT installieren möchten, als auch für neue Gebäude mit einer direkt implementierten GLT.

Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen erhebliche Energieeinsparungen erzielen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren können. Diese Maßnahme ist recht einfach umzusetzen, auch wenn die Amortisierung mittel- bis langfristig mit einem teilweisen Produktionsstopp während der technischen Installationsphase erfolgt.

Die Gebäudeleittechnik (GLT) bietet eine Vielzahl von Regelungsoptionen, die eine optimierte Verwaltung der Anlagen ermöglichen: Zeitschaltuhren, CO2-Sonden, Präsenzmelder an der Beleuchtung, klimabedingte Regelung der Heizung/Kühlung usw.

Über die Steuerung der Anlagen hinaus gewährleistet die GLT eine kontinuierliche Überwachung, die es ermöglicht, den Betrieb der Anlagen zu analysieren und eventuelle Abweichungen zu erkennen, um sie schnell zu korrigieren. Einige GLT-Softwareprogramme enthalten nun Energiemanagementmodule, mit denen die wichtigsten Verbräuche verfolgt und analysiert werden können.

Energie- und Umweltauswirkungen

Die Energieeinsparung liegt in einer besseren Regelung der energieintensiven Geräte im Hotel (Heizung, Lüftung, Klimaanlage, Beleuchtung, Warmwasser usw.)

Der Gewinn für die Umwelt wiederum hängt direkt von der Verbrauchsstelle ab, die von der Energieeinsparung betroffen ist. Hotels, die dieses Gebäudeleittechniksystem eingeführt haben, können bis zu 30 % ihres Wärmeenergieverbrauchs sowie 10 % ihres Stromverbrauchs einsparen. Diese Optimierung führt auch zu einer deutlichen Verringerung des CO2-Ausstoßes.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen

Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen erheblich verbessern. Die Investitionen dieser Klimaschutzmaßnahme belaufen sich bei kleinen Unternehmen auf 70 %, bei mittleren auf 60 % und bei großen auf 50 %. Sie gelten für Projekte, die mehr als 7.500 € kosten, wobei der Höchstbetrag der Unterstützung auf 100.000 € festgelegt ist.

SME Packages – Sustainability

Pauschalbeihilfe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung der Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € (ohne MwSt.) betragen.

Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes

  • Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
    • Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium
    • Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Umweltinvestitionen befinden sich im Guide simplifié pour les entreprises (vereinfachter Leitfaden für Unternehmen)

Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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