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Installation einer neuen Kälteanlage

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Landwirtschaft, Weinbau
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[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Installation oder Austausch einer zentralen Kälteanlage

Die Kälteerzeugung ermöglicht die Kühlung eines Raums oder Elements, die Konservierung von Lebensmitteln, die Temperaturregelung in Prozessen oder auch die Klimatisierung.

Die Installation einer zentralen Kälteanlage ist in der Regel effizienter als eine dezentrale Anlage. Sie vermeidet Lärm- und Wärmebelästigungen in regelmäßig genutzten Räumen und schafft Platz im Kühlraum (der in einem separaten Raum untergebracht ist).

Diese Maßnahme erfordert jedoch eine größere Investition sowie die Einbindung eines Kältetechnikers. Nachfolgend sind alle Schritte zur Vorbereitung der Installation einer zentralen Kälteanlage aufgeführt.

Definition des Kältebedarfs

Analyse der aktuellen Situation

  • Bestimmung des Ist-Zustands der bestehenden Anlage (sofern vorhanden): Alter, Auslastung, Allgemeinzustand, Temperatur, Energieverbrauch und damit verbundene Kosten usw.
  • Bewertung des Energieverbrauchs der Produktionseinheit(en) sowie der Nebensysteme der Anlage.
  • Überwachung der relevanten Leistungsindikatoren und Identifizierung von möglichen Fehlfunktionen. (z.B. Druck- und Temperaturverläufe)

Bewertung des Kühlbedarfs des Gebäudes durch einen qualifizierten Handwerker oder ein Planungsbüro

Identifizierung einer für die Bedürfnisse des Unternehmens geeigneten Lösung für die zentrale Kälteerzeugung

Lösungselemente

Umfang des Bedarfs definieren, z. B.

  • Austausch der Hauptproduktionsanlage
  • Modernisierung der Kühltürme
  • Austausch der Produktionsanlage
  • Anpassung auf Netzwerkebene
  • Dämmung
  • Regelsystem
  • Integration einer adiabatischen Kühlung
  • usw.

Nutzung von Abwärme

Die Kälteerzeugung erfolgt in der Regel über elektrisch betriebene Kompressoren. Bei diesem Prozess wird ein hoher Prozentsatz der Energie in Form von Abwärme freigesetzt. Diese Wärme kann für andere Energiezwecke genutzt werden, z. B. zur Warmwasseraufbereitung, zum Heizen von Produktionshallen, zum Trocknen von Materialien usw.

Überprüfung der Durchführbarkeit des Projekts

  • Auf Grundlage der Bedarfsanalyse, Definition des Umfangs und der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro oder einem qualifizierten Handwerker.
  • Erstellung von Lastenheft und Angebotsanfrage.
  • Beantragen der Betriebsgenehmigungen. Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Errichtung neuer Anlagen ist die Gültigkeit der bestehenden Genehmigungen zu überprüfen..

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

SME Packages – Sustainability

  • Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
  • Kontaktstellen:
  • KMU-Regelung – Beihilfen für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen in Höhe von bis zu 50 % der Honorare externer Berater für Beratungsleistungen.

Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.

Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Voraussetzung in Betracht kommen, dass das umgesetzte Projekt die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens betrifft, die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sämtliche weiteren in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien eingehalten werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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