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Schreinerei: Implementierung eines Drehzahlreglers an der Staubabsaugung

Energie
Handwerk
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 16/02/2026
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible
  • Solutions innovantes

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Einführung einer Drehzahlregelung für Ventilatoren zur Absaugung von Staub oder Rauch

Das Projekt besteht darin, eine Drehzahlregelung für den Absaugventilator einzuführen, die von in Betrieb befindlichen Maschinen abhängt, die tatsächlich einen Späne- oder Rauchabzug benötigen. Dies erfordert den Einbau von Klappen und eines Drehzahlreglers am Absaugventilator. Die Klappen öffnen sich nur, wenn die Maschine in Betrieb ist, und der Durchfluss des Ventilators passt sich dem Druck an.

Durch den Einsatz dieser Technologien, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt ist, kann ein Unternehmen bis zu 50 % seiner Stromkosten einsparen (je nach Grundproduktion) und seinen CO2-Fußabdruck verringern. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, amortisiert sich in kurzer Zeit und kann ohne Produktionsunterbrechung durchgeführt werden.

Energie- und Umweltauswirkungen

Wenn die Drehzahl des Abluftventilators reduziert wird, sinkt der Stromverbrauch des Ventilators exponentiell. Ist der Filter nicht mit einer Energierückgewinnung ausgestattet, wird die Wärme der angesaugten Luft einfach durch frische Außenluft ersetzt. Durch den Einbau eines Wärmetauschers kann der Heizbedarf der Werkstatt im Winter reduziert werden.

Die Anpassung der Luftabsaugung an den tatsächlichen Maschinenbetrieb spart somit Strom (Ventilator) und Heizkosten.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

  • SME Packages – Sustainability
    • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
    • Bei Fragen:

N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)

Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Voraussetzung in Betracht kommen, dass das umgesetzte Projekt die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens betrifft, die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sämtliche weiteren in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien eingehalten werden.

Umsetzungshilfe

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  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

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  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

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