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Photovoltaikanlagen auf den Dächern seines Unternehmens installieren

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[ Ausführliche Fassung der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 22/07/2024
  • Verfügbare Hilfsmittel
  • Möglichkeit zur Unterstützung
  • Verfügbare Fördermittel

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Photovoltaik: eine umweltfreundliche und interessante Alternative für die Stromerzeugung in Ihrem Unternehmen

Eine Photovoltaikanlage ermöglicht es, sauberen Strom zu erzeugen und einen Teil der Stromkosten von den Schwankungen des Marktpreises abzukoppeln. Neben dem Eigenverbrauch gibt es noch andere Unterstützungsmechanismen, die ein interessantes Geschäftsmodell darstellen können, wie z. B. der garantierte Einspeisevergütungoder die Marktprämie, die aus einer Ausschreibung hervorgeht. Die Anlage kann durch Eigenkapital oder mit Hilfe eines Investors finanziert werden, der auch die Planung und Umsetzung der Anlage übernehmen kann.

Definition des Bedarfs

Analyse des Standorts der Anlage und des Solarpotenzials – Solarkataster

Weiterführende Fragen:

  • Analyse der Lastkurve und Schätzung des Eigenverbrauchsgrads
    Abfrage der Verbrauchsdaten beim Netzbetreiber oder beim Stromlieferanten (Abfrage über das Online-Portal des Lieferanten möglich) und Vergleich mit der prognostizierten Produktion der Photovoltaikanlage, um den Grad des Eigenverbrauchs abzuschätzen.
  • Durchführung des Projekts durch einen Projektentwickler / Drittinvestor
    Für Anlagen ab 100 kWp gibt es die Möglichkeit, einen Photovoltaik-Projektentwickler zu beauftragen, der sich um die Entwicklung, Finanzierung, den Bau, den Betrieb und die Wartung der Anlage kümmern kann.

Identifizierung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit des Projekts zur Installation von Photovoltaikanlagen

Gesamtplanung der Anlage (je nach Umfang des Projekts in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Handwerker oder einem Planungsbüro)

Überprüfung der technischen Durchführbarkeit der Photovoltaikanlage

  • Technische und konstruktive Machbarkeit (statische Berechnung, Zustand des Daches usw.): Ingenieurbüro
  • Machbarkeit auf Anschlussebene: Netzbetreiber
  • Mögliche Auflagen für den Brandschutz: CGDIS

Angebote anfordern

  • Qualifizierter Handwerker (zugelassene Elektriker)
  • Möglichkeit, die Wartung der Anlage in das Angebot zu integrieren

Antrag auf Fördermittel

Staatliche Unterstützung

Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags eine grundsätzliche Zustimmung (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.

Klimabonus (PV < 30kWp)

  • Entweder die Investitionsbeihilfe von 62,5% (bis zum 30. September 2024, ab dem 1. Oktober ein Investitionszuschuss von 50%) für die Installation von Photovoltaikmodulen, die im „Eigenverbrauchsmodus“ ohne garantierten Einspeisetarif betrieben werden. Stromspeicher werden dann subventioniert, wenn bei einem Gebäude, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird, die Speicherkapazität ≤ 1 kWh/kWp beträgt. In diesem Fall ist der Einspeisetarif nicht garantiert und es muss ein Vertrag mit einem Lieferanten über die Abnahme des überschüssigen Stroms abgeschlossen werden.
  • Oder eine Investitionsbeihilfe von 20 % für die Installation von Photovoltaikanlagen, die im „Einspeisemodus“ betrieben werden, und einen garantierten Einspeisetarif für einen Zeitraum von 15 Jahren mit einer Deckelung von 500 € pro kWp. Der Eigenverbrauch ist unter dieser Option möglich.
  • Bei Fragen: Klima-Agence.

Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen (PV ≤ 60 kWp).

Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern. Photovoltaikanlagen werden zu 70 % für kleine, 60 % für mittlere und 50 % für große Unternehmen, wenn das Projekt mehr als 7.500 € kostet, mit einem Höchstbetrag von 100.000 € gefördert.

Investitionsbeihilfe nach einer Ausschreibung für Photovoltaikprojekte > 30 kWp

Die dritte Projektausschreibung für Investitionsbeihilfen steht Unternehmen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung offen. Die Ausschreibung läuft vom 19. Juli bis zum 31. Oktober 2024.

Hier sind die verschiedenen Lose, die in dieser dritten Ausschreibung enthalten sind:

  • Los 1: > 30 kWp und ≤ 200 kWp (Dächer von Gebäuden; ZAE-Gelände).
  • Los 2: > 200 kWp und ≤ 500 kWp (Dächer von Gebäuden; ZAE-Grundstücke).
  • Los 3: > 500 kWp (Dächer von Gebäuden; Grundstücke ZAE).
  • Los 4: „Innovativ“ (auf einem Gebäude: Dächer mit leichten Modulen, Module an der Fassade).
    • Teillos 4a: > 30 kWp und ≤ 200 kWp
    • Teilfeld 4b: > 200 kWp und ≤ 500 kWp
    • Teillos 4c: > 500 kWp
  • Los 5: > 30 kWp (Umbauten)

Die Fördermittel werden nach einer Projektausschreibung vergeben, d.h. es kommt zu einem Auswahlverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität am wenigsten Fördermittel beantragen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Achtung: Diese Projektausschreibung ist nicht mit der derzeit laufenden Ausschreibung zu verwechseln, bei der Investitionsbeihilfe durch einen Marktprämienvertrag gewährt werden. Ein und dasselbe Projekt kann nicht gleichzeitig in beiden Ausschreibungen eingereicht werden.

Detaillierte Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finden Sie unter MyGuichet.lu. Der Antrag zur Teilnahme ist über die Plattform MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste & Formulare“) unter Beachtung der Ausschreibungsbedingungen einzureichen. Luxinnovation wird zu den folgenden Terminen Visualisierungen anbieten:

Ausschreibung Pilotprojekt Agri-PV (geschlossen seit dem 1. August 2023)

Ausschreibung von Betriebsbeihilfen für große PV-Anlagen

Die sechste Ausschreibung für Betriebsbeihilfen (15-jähriger Marktprämienvertrag) für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung im Großherzogtum Luxemburg läuft derzeit. Der Schlusstermin für die Einreichung von Angeboten ist der 29. November 2024 (12.00 Uhr).

Hier sind die verschiedenen Lose, die in dieser sechsten Ausschreibung enthalten sind:

  • Los 1: Industriegelände (Leistung > 500 kW und ≤ 20 MW).
  • Los 2: Dächer von Gebäuden (Leistung > 200 und ≤ 500 kW).
  • Los 3: Dächer von Gebäuden (Leistung > 500 kW und ≤ 5 MW).
  • Los 4: „Innovativ“ (auf einem Gebäude: Dächer mit leichten Modulen, Module an der Fassade).
    • Teillos 4a: > 200 kWp und ≤ 500 kWp
    • Teillos 4b: > 500 kWp und ≤ 3 MW
  • Los 5: Schattenspender oder Wasserbecken (Leistung > 30 kW und ≤ 3 MW)

Die Fördermittel werden nach einer Projektausschreibung vergeben, d.h. es kommt zu einem Auswahlverfahren: Die Projekte, die im Verhältnis zur installierten Kapazität am wenigsten Fördermittel beantragen, werden im Rahmen des verfügbaren Budgets ausgewählt.

Ausführliche Informationen zu dieser Ausschreibung finden Sie hier. Die genauen Bedingungen der Projektausschreibung finden Sie in dem Lastenheft. Die Ausschreibungsunterlagen werden ihnen auf Anfrage per E-Mail an die folgende Adresse gesandt: PV@energie.etat.lu.

Alternativ zu diesen Ausschreibungen ist es auch möglich, den Einspeisetarif zu in Anspruch zu nehmen.

N.B.: Staatliche Beihilfen und Projektausschreibungen sind für ein einzelnes Projekt nicht kumulierbar.

Beantragung von Genehmigungen

  • Kommunale Genehmigungen je nach Gemeinde, in der das Projekt angesiedelt ist
  • Genehmigung und Bedingungen für die Einrichtung des Netzbetreibers
  • Genehmigung im Bereich Naturschutz, wenn sich der Standort der Anlage in einem Schutzgebiet befindet

Nach der Durchführung der Arbeiten zur Installation von Photovoltaikanlagen

  • Im Falle einer Anlage < 30 kWp , Beantragung der staatlichen Förderung Klimabonus
    • Im Falle eines Antrags auf staatliche Klimabonus-Förderung muss die Förderung nach der Fertigstellung der Anlage beantragt werden, im Gegensatz zu anderen Förderungen, bei denen die Förderung im Vorfeld des Projekts beantragt werden muss.
    • Bei Fragen: Klima-Agence
  • Bei Eigenverbrauch: Einreichen des Antrags auf Eigenverbrauch beim Netzbetreiber
  • Antrag auf Vergütung der Stromerzeugung aus der Photovoltaikanlage gemäß dem Sonderfall
    • Garantierter Einspeisetarif im Rahmen der Klimabonus-Förderung (< 30 kWp ) oder ohne Förderung für Anlagen < 200 kWp oder < 500 kWp mit Genossenschaft beim Netzbetreiber
    • Marktprämie nach einer Ausschreibung für PV-Anlagen von 200 kWp bis 10 MWp  beim Netzbetreiber
    • Vertrag über die Einspeisung von Strom auf dem Markt bei einem Anbieter im Falle des Eigenverbrauchs
  • Wartungsplanung der Anlage

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

Kontakt Klima-Agence