Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Ersetzen der hydraulischen Presse, Biegemaschine und Abkantpresse durch ein System mit Servomotor
Die Maßnahme zielt darauf ab, eine mit einem Drehstrom-Asynchronmotor betriebene hydraulische Presse, Biegemaschine oder Abkantpresse durch eine gleichwertige Technologie mit Servomotor zu ersetzen. Das Hydrauliksystem läuft auch dann weiter, wenn die Maschine nicht produziert. Dies verursacht einen erheblichen und unnötigen Stromverbrauch.
Durch den Einsatz eines Servomotors lässt sich der Verbrauch um mehr als 30 % senken. Die Installation ist vergleichsweise einfach und kann ohne Produktionsunterbrechung erfolgen. Trotz des hohen technologischen Reifegrads ist eine Amortisation allein über die eingesparten Energiekosten oft nicht gegeben. Der wirtschaftliche Nutzen steigt jedoch deutlich, je geringer die tatsächliche Laufzeit der Maschine ist. Es wird daher empfohlen, vorrangig selten genutzte Maschinen mit dieser Technologie auszustatten, um die Investition möglichst effizient zu gestalten.
Ein Servomotor ist ein Motor, der eine Drehbewegung präzise steuern und eine bestimmte Position halten kann. Dieser Motor kann verschiedene Kolbentypen antreiben, z. B. Hydraulik-, Spindel- oder Schwinghebelkolben, und so den Start und Betrieb der Anlage an die jeweiligen Anforderungen anpassen.
Diverse Gewinne
Die finanziellen Einsparungen ergeben sich hauptsächlich aus dem Stromverbrauch der ausgestatteten Maschine, der um bis zu 70 % des Grundverbrauchs gesenkt werden kann.
Neben der Energieeinsparung bietet eine mit einem Servomotor ausgestattete Maschine mehrere weitere Vorteile:
- Präzision der Bewegungen und Positionierung
- Weniger Wartungsaufwand dank optimierter Mechanik
- Bessere Kontrolle der Geschwindigkeit und Position der Presse
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekte bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chambre de Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Projektaufruf für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden
Ein Projektaufruf ist vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 geöffnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden zu unterstützen.
Dieser Projektaufruf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass Subventionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt werden, bis das Budget von 15 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Es wird kein Lastenheft veröffentlicht; es gelten ausschließlich die im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung des Förderregimes für Umwelt- und Klimaschutz festgelegten Bedingungen.
- Weitere Informationen: myguichet.lu
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende
Hinweis : Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification