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Installation eines neuen Druckluftsystems, um die Betriebskosten zu optimieren.

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[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 19/03/2026
  • Outil disponible
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Druckluft: ein zu optimierender Energieträger für viele Sektoren

Druckluft ist ein Energieträger, der in vielen Branchen häufig eingesetzt wird, insbesondere bei der Verwendung von Produktionsmaschinen und speziellen Druckluftwerkzeugen. Trotz ihrer umfangreichen Nutzung ist sie ein schwer zu kontrollierender Energieträger, der hohe Betriebskosten verursacht. In einer unbeaufsichtigten Anlage können die Verluste bei der Erzeugung von Wärme und bei der Verteilung durch Lecks bis zu 90 % betragen. Durch regelmäßige Bedarfsanalysen und Technologieüberwachung lassen sich die Kosten für Druckluft unter Kontrolle halten. Diese Maßnahme ist für jede neue Druckluftanlage erforderlich.

Festlegung der Anforderungen für die Installation eines neuen Druckluftsystems

Analyse der aktuellen Situation

  • Bestimmung der verschiedenen Parameter der Anlage wie z. B. Alter, allgemeiner Zustand, Druckniveau, minimaler und maximaler Durchfluss, Energieverbrauch und damit verbundene Kosten etc.

Analyse des Druckluftbedarfs

  • Angesichts der sehr hohen Kosten für die Verwendung von Druckluft ist es ratsam, vor jeder Änderung zu prüfen, ob Druckluft das beste Mittel für diese Aufgabe ist.
  • Definition der Hauptmerkmale des Druckluftbedarfs z. B. Druckniveau, Durchflussmenge, Luftfeuchtigkeit etc.
  • Reduktion des Netzdrucks, soweit möglich, entsprechend dem Druckluftbedarf (vorübergehende Reduzierung möglich, abhängig vom Bedarf)
  • Leckagen im bestehenden System aufspüren und beseitigen. Das ermöglicht eine genauere Schätzung des Druckluftbedarfs und verhindert so eine Überdimensionierung der neuen Anlage.
  • Ist es erforderlich, die Installation zu tauschen, oder reicht vielleicht eine Optimierung der Installation?

Weiterführende Informationen zu Ihrem Projekt zur Installation eines Druckluftsystems

  • Die Hauptaufgaben eines Ingenieurbüros (beratender Ingenieur für technische Verfahrenstechnik) im Rahmen der Realisierung eines neuen Druckluftsystems sind folgende:
    • Definition der Bedürfnisse auf der Grundlage der aktuellen Situation
    • Identifizierung potenzieller Wärmeverbraucher zur Nutzung von Abwärme, z. B. zur Vorwärmung von Warmwasser oder zur Raumheizung.

Identifikation der für die jeweilige Anwendung geeigneten Druckluftanlage

  • Festlegung der Lösung, die den Bedürfnissen und der spezifischen Anwendung entspricht
    • Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse Festlegung der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten oder einem Konstruktionsbüro (beratender Ingenieur für technische Verfahrenstechnik)
    • Berücksichtigen Sie neben dem Primärbedarf auch die Wärmerückgewinnung, die Einrichtung von Messpunkten zur Überwachung der Anlage und die Kompatibilität des bestehenden Netzes mit dem neuen Kompressor.
  • Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit des Systems bewerten:
    • Automatische Trennung vom Druckluftnetz außerhalb der Betriebszeiten
    • Einbau von Druckreduzierventilen vor Verbrauchern mit geringem Druckbedarf
    • Abschalten von Verbrauchern mithilfe von Magnetventilen
    • Die Erneuerung der Anlage ist eine ideale Gelegenheit, um zu prüfen, ob die Nutzung der Abwärme möglich ist. Die zurückgewonnene Wärme kann zum Beispiel zur Erwärmung des Brauchwassers oder der Räume verwendet werden.
    • usw.
  • Überprüfung des Projekts in Bezug auf die Betriebsgenehmigungen
    Bei der Anpassung bestehender Anlagen und speziell bei der Einrichtung neuer Anlagen die Nomenklatur der klassifizierten Einrichtungen überprüfen.
  • Verfassen der Leistungsbeschreibung und Einholen von Angeboten

Beantragung der Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Beihilfen beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen

Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.

Programm „Fit 4 Sustainability”

Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.

Bei Fragen: Luxinnovation

SME Packages – Sustainability

  • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
  • Bei Fragen:

Subventionen zum Umweltschutz

Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.

Es gelten folgende Höchstsätze:

AktivitätUnternehmensgröße
KleinMittelGroß
Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden25 %20 %15 %
Höchstsatz für Beihilfen im Rahmen von Artikel 7

Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).

  • Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.

Projektaufruf für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden

Ein Projektaufruf ist vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 geöffnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden zu unterstützen.
Dieser Projektaufruf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass Subventionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt werden, bis das Budget von 15 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Es wird kein Lastenheft veröffentlicht; es gelten ausschließlich die im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung des Förderregimes für Umwelt- und Klimaschutz festgelegten Bedingungen.

KMU-Regelung – Beihilfe für Beratungsdienste

N.B. Staatliche Unterstützung kann für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Unterstützung von Strom- und Erdgasanbietern

Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsleistungen sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Anbieter, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

  • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
  • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
  • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
  • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
  • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Voraussetzung in Betracht kommen, dass das umgesetzte Projekt die Hauptwirtschaftstätigkeit des Unternehmens betrifft, die Fördervoraussetzungen erfüllt sind und sämtliche weiteren in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien eingehalten werden.

Nach dem Einsatz der Druckluftanlage

  • Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage
  • Regelmäßig das Druckluftsystem auf Dichtheit prüfen (z. B. alle zwei Jahre und bei Änderungen am Druckluftsystem

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