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Bäckerei: Befeuchten von Teig mit Ultraschall

Energie
Handwerk
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 18/03/2026
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible
  • Solutions innovantes

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Ultraschallbefeuchtung im Gärraum

Das Projekt besteht darin, die thermische Dampferzeugung durch eine ultraschallbasierte Niedertemperatur-Wasserverdampfung zu ersetzen. Durch die Installation dieser technologischen Idee kann das Unternehmen bis zu 95 % des Stromverbrauchs beim Verdampfungsschritt sowie 5 % bei der Kälteerzeugung einsparen. Diese Maßnahme ist nicht einfach umzusetzen und würde sich mittel- bis langfristig amortisieren. Die Maßnahme erfordert keine Unterbrechung der Produktion während der Installation der Technologie.

Energie- und Umweltauswirkungen

Das Verdampfen von Wasser über ein thermisches Verfahren verbraucht 95 % mehr Energie als über ein mechanisches Verfahren mit Ultraschall. Außerdem führt das Aufgehen der Brote zu einer exothermen Reaktion, die dazu führt, dass die Gärräume gekühlt werden müssen.

Die Ultraschallverdampfung durch die adiabatische Verdampfung trägt zur Kühlung bei, während der thermische Prozess durch zusätzliche Kühlung ausgeglichen werden muss.

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)

  • SME Packages – Sustainability
    • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
    • Bei Fragen:

    N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Energieversorgern kumulierbar)

    Beihilfen von Strom- und Gasversorgern

    Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh). Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

    N.B.: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

    Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende

    Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
    Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
    Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.

    Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:

    • Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
    • Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
    • Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
    • Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
    • Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
    • Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung

    Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
    Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.

    Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
    Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification

    Diese Art von Projekt kann vorbehaltlich der Einhaltung der in Artikel 152bis L.I.R. vorgesehenen Kriterien für eine Steuervergünstigung in Betracht kommen.

    Umsetzungshilfe

    Uns kontaktieren

    Ich möchte mehr Informationen über :

    • Fit 4 Sustainability
    • Staatliche Beihilfen
    • Unterstützung
    • Ermittlung neuer Partner

    Ich möchte weitere Informationen zu :

    • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
    • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
    • Ein konkretes Hilfsmittel
    • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

    Kontakt Klima-Agence