Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Nutzung der Kondensatorabwärme zur Erwärmung von Warmwasser in der Gastronomie.
Bei einem Kühlkreislauf wird dem Verdampfer Wärme entzogen und nach außen abgegeben (Verflüssiger). Die Idee des Projekts besteht darin, diese abzuführende Wärme zu nutzen, um Warmwasser (WW) vorzuwärmen, das in allen Restaurants benötigt wird. Der Wärmetauscher befindet sich zwischen dem Kompressor und dem Verflüssiger der Kältemaschine.
In der Praxis kann die Wärmerückgewinnung auf drei verschiedene Arten umgesetzt werden:
- Über einen externen Wärmetauscher: Ein Wärmetauscher ist auf der einen Seite mit dem Kompressorauslass und auf der anderen Seite mit dem Warmwasserspeicher verbunden (teilweise Rückgewinnung)
- Über einen internen Wärmetauscher: ein vom Kältemittel durchflossener „Enthitzer“ wird unten im Warmwasserspeicher vor dem Verflüssiger eingefügt
- Via Kondenswasserauffangbehälter: das Kältemittel wird vollständig im Inneren des Warmwasserspeichers verflüssigt (vollständige Rückgewinnung)
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, kann das Unternehmen erhebliche Energieeinsparungen erzielen oder sogar auf den Verbrauch von Warmwasser verzichten und so den CO2-Ausstoß reduzieren (der Gewinn hängt von der ursprünglichen Art der Warmwasserbereitung ab). Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch komplex sein, und die Berücksichtigung der Energiekosten allein reicht möglicherweise nicht aus, um die Investition zu amortisieren. Sie erfordert auch einen vorübergehenden Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Energie- und Umweltauswirkungen
Die beiden gemeinsamen positiven Effekte sind:
- Energieeinsparung bei der Warmwasserbereitung, da die nach außen geleitete Energie zurückgewonnen wird (= Abwärme).
- Gewinn für die Umwelt, da der Endverbrauch für die Warmwasserbereitung niedriger ist als der ursprüngliche Verbrauch, und positive Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, insbesondere wenn das Warmwasser ursprünglich über einen fossilen Brennstoff erzeugt wurde.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chamber of Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Erdgasversorgern
Seit 2015 sind Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems verpflichtet, bei den Verbrauchern Energieeinsparungen zu erzielen.
Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Folgende Anbieter bieten diesen Service für Unternehmen an:
- enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Im Jahr 2026 feiern die „enoprimes“ ihr 10-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass werden Unternehmen Sonderprämien für alle zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2026 eröffneten Projekte angeboten, die Energieeinsparungen von < 1.500 MWh erzielen und nicht bereits von einem vergünstigten Tarifsystem profitieren.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website: Sonderaktion – 10 Jahre „enoprimes“
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.