Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Wärmerückgewinnung durch Verflüssiger
Die zurückgewonnene Wärme aus den Verflüssigern der Kühlaggregate wird zur Warmwasserbereitung genutzt. Es ist ein Kühlkreislauf, bei dem dem Verdampfer Wärme entzogen und nach außen abgegeben wird (Verflüssiger). Die Idee des Projekts besteht darin, diese abzuführende Wärme zu nutzen, um Warmwasser (WW) vorzuwärmen.
Diese Technologie eignet sich für Lebensmittelgeschäfte, die über Kälteerzeugung verfügen (Kühlräume, Kühlmöbel, Klimaanlagen usw.).
Durch die Installation dieser Technologie, die seit mehr als fünf Jahren auf dem Markt erhältlich ist, wird das Unternehmen Stromeinsparungen erzielen und gleichzeitig seinen CO2-Ausstoß reduzieren können. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch komplex sein und die Amortisierung wird mittel- bis langfristig erfolgen und erfordert einen vorübergehenden Produktionsstopp während der technischen Installationsphase.
Der Wärmetauscher befindet sich zwischen dem Kompressor und dem Verflüssiger der Kältemaschine. In der Praxis kann die Wärmerückgewinnung auf drei verschiedene Arten umgesetzt werden:
- Externer Wärmetauscher: Ein Wärmetauscher ist auf der einen Seite mit dem Kompressorauslass und auf der anderen Seite mit dem Warmwasserspeicher verbunden (teilweise Rückgewinnung)
- Interner Wärmetauscher: ein vom Kältemittel durchflossener „Enthitzer“ wird unten im Warmwasserspeicher vor dem Verflüssiger eingefügt
- Kondenswasserauffangbehälter: das Kältemittel wird vollständig im Inneren des Warmwasserspeichers verflüssigt (vollständige Rückgewinnung)
Energie- und Umweltauswirkungen
Die beiden gemeinsamen positiven Effekte sind folgende:
- Energieeinsparung bei der Warmwasserbereitung, da die nach außen geleitete Energie zurückgewonnen wird (= Abwärme).
- Gewinn für die Umwelt, da der Endverbrauch für die Warmwasserbereitung geringer ist als der ursprüngliche Verbrauch, und positive Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß, insbesondere wenn die Warmwasserbereitung ursprünglich über einen fossilen Brennstoff erfolgte.
Die geschätzten Energieeinsparungen für die Warmwasserbereitung sind fast vollständig, da keine Energie mehr gekauft werden muss. Der CO2-Ausstoß ist auch größer oder kleiner, je nachdem, wie das Warmwasser ursprünglich erzeugt wurde.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chamber of Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beihilfen von Strom- und Erdgasversorgern
Seit 2015 sind Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems verpflichtet, bei den Verbrauchern Energieeinsparungen zu erzielen.
Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Folgende Anbieter bieten diesen Service für Unternehmen an:
- enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Im Jahr 2026 feiern die „enoprimes“ ihr 10-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass werden Unternehmen Sonderprämien für alle zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2026 eröffneten Projekte angeboten, die Energieeinsparungen von < 1.500 MWh erzielen und nicht bereits von einem vergünstigten Tarifsystem profitieren.
Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Website: Sonderaktion – 10 Jahre „enoprimes“
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification