Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Ersatz einer CO2-Laserschneidanlage durch eine Faserlaserschneidanlage
Die Maßnahme zielt darauf ab, eine CO2-Laserschneidemaschine, die ein Gasgemisch (in der Regel Kohlendioxid, Stickstoff und Helium) zur Erzeugung eines Laserstrahls verwendet, durch eine Laserschneidemaschine zu ersetzen, die ein Glasfaserkabel als aktives Medium zur Erzeugung eines Laserstrahls verwendet.
Die Maßnahme kann zu einer Verbrauchsreduzierung von mehr als 30 % führen und den Einsatz von Gas vermeiden. Diese Maßnahme ist relativ einfach umzusetzen, erfordert jedoch eine teilweise Unterbrechung der Produktion während der Installation. Trotz ihrer hohen technologischen Reife ist sie allein über die Energiekosten nur schwer amortisierbar.
Das Laserlicht der Faserlaserschneidemaschine wird durch einen Prozess verstärkt, der als optische Pumpen bezeichnet wird. Dabei wird das Licht einer Laserdiode in die Faser eingeleitet, wodurch deren Kern angeregt wird, den Laserstrahl zu emittieren
Diverse Gewinne
Die finanziellen Vorteile des Faserlasers liegen vor allem im Stromverbrauch der Maschine, der bis zu dreimal geringer ist als der eines CO2-Lasers mit gleicher Leistung, da diese Technologie einen höheren Prozentsatz der Energie in einen für den Schneidvorgang nutzbaren Laserstrahl umwandelt, anstatt ihn in Form von Wärme abzugeben.
Neben der Energieeinsparung bieten Faserlaser noch weitere Vorteile:
- Sie eignen sich besser zum Schneiden von Metall, insbesondere für die Industrie, da sie präzise, schnell und energieeffizient sind.
- Sie eignen sich hervorragend zum Schneiden von dünnen bis mittelstarken Blechen, einschließlich stark reflektierender Materialien wie Aluminium und Kupfer.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- SME Packages – Sustainability
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
- Umweltschutzregelung – Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung
- Unterstützung bei der Erstellung des Beihilfeantrags vor der Einreichung beim Ministerium für Wirtschaft
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Empfehlungen für Unternehmen in Bezug auf Investitionen zugunsten des Umweltschutzes befinden sich im Vereinfachten Leitfaden für Unternehmen
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
DSeit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.