Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Fertigung von feinen mechanischen Formteilen mit komplexen Formen
Die Maßnahme zielt darauf ab, das Schneiden und Lasergravieren von mechanischen Teilen durch das chemische Schneideverfahren (Fotoätzverfahren) zu ersetzen, bei dem die Zeichnung eines Bauteils auf einen lichtempfindlichen Kunststoff laminiert wird, der auf eine Metallfolie aufgebracht ist. Die nicht bedruckten Bereiche des lichtempfindlichen Harzes werden entfernt, wodurch das Metall freigelegt wird, das anschließend chemisch entfernt wird.
Das chemische Schneiden, auch photochemische Bearbeitung, chemisches Fräsen oder Fotoätzen genannt, ermöglicht die Herstellung komplexer und unglaublich präziser Bauteile aus fast allen Metallen.
Die Maßnahme kann zu einer erheblichen Senkung des Stromverbrauchs führen. Die Installation dieser neuartigen Technologie erfordert eine teilweise Unterbrechung der Produktion und würde sich mittel- bis langfristig amortisieren.
Die Wahl der Technologie hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter vor allem: Die Dicke und Komplexität der Teile sowie die Anzahl der zu produzierenden Teile.
Diverse Gewinne
Die finanziellen Vorteile der photochemischen Bearbeitung von Metallen liegen vor allem in der Senkung des Stromverbrauchs der Maschine, die bis zu 80 % betragen kann. Die photochemische Bearbeitung erfordert das Waschen der Metallteile mit 20 °C warmem Wasser, einen Drucker (Tintenstrahldrucker), eine UV-Beleuchtung und eine Pumpe zum Aufsprühen des Metallabtragungsmittels, wobei alle diese Verfahren und Systeme sehr energieeffizient sind.
Neben Energieeinsparungen und einer höheren Schnittgenauigkeit reduziert die photochemische Bearbeitung auch die Materialbelastung. Da beim Ätz- und Schneidprozess weder Wärme noch physikalische Einflüsse zum Tragen kommen, werden Probleme wie thermische Spannungen und Bruchstellen beim photochemischen Ätzen vollständig vermieden. Das Gleiche gilt für das Entgraten, da an den Werkstückkanten keine Grate entstehen.
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Projektaufruf für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden
Ein Projektaufruf ist vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 geöffnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden zu unterstützen.
Dieser Projektaufruf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass Subventionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt werden, bis das Budget von 15 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Es wird kein Lastenheft veröffentlicht; es gelten ausschließlich die im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung des Förderregimes für Umwelt- und Klimaschutz festgelegten Bedingungen.
- Weitere Informationen: myguichet.lu
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification