Weiter zum Inhalt

Installation eines neuen Systems zur Warmwasserbereitung (WW)

Energie
Gesundheits- und Pflegesektor
Handel
Handwerk
Industrie
Landwirtschaft, Weinbau
Transport
Verwaltung
[ Detailversion der Maßnahme ]
Zuletzt aktualisiert: 08/04/2026
  • Possibilité d’accompagnement
  • Subvention disponible

Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.

Änderung der Warmwasserbereitung

Die Nutzung von Warmwasser ist je nach Unternehmen unterschiedlich. In einigen Fällen wird es für Sanitäranlagen und zum Kochen verwendet, während in anderen Fällen heißes Wasser für die Herstellung oder Unterstützung der Produktion von Materialien oder Dienstleistungen genutzt wird. Dementsprechend ist es wichtig, die richtige Lösung zu implementieren, die auf die spezifische Situation zugeschnitten ist.

Im Folgenden finden Sie einen Ansatz, mit dem Sie sich die Schritte und Vorteile eines Wechsels des Systems zur Warmwasserbereitung (WW bzw. TWW) ansehen können.

Definition des Bedarfs in Bezug auf das Warmwassersystem

Analyse der aktuellen Situation

  • Bestimmung der Parameter der Anlage, z. B. Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
  • Festlegung des aktuellen Warmwasserverbrauchs. Folgende Elemente ermöglichen eine zuverlässige Einschätzung der Situation:
    • Das Ablesen der vorhandenen Zähler
    • Die monatliche Rechnung für Trinkwasser
    • Die Bestandsaufnahme der Verbraucher (Durchflussmenge, Temperatur, Uhrzeit usw.)
  • Ermittlung des Warmwasserbedarfs der verschiedenen Funktionen des Gebäudes für den Geschäftsbetrieb
  • Analyse der Möglichkeit, bestimmte bestehende Verbrauchsstellen zu entfernen
  • Bewertung des Vorhandenseins von Abwärme im Unternehmen, die zur Warmwasserbereitung genutzt werden könnte
  • Identifikation besonderer Anforderungen an die Warmwasserversorgung (Temperaturniveau, Menge usw.)
  • Analyse möglicher technischer Lösungen sowie eventuell auszuschließender Optionen

Identifizierung des bedarfsgerechten Warmwassersystems

Dezentralisiertes oder zentralisiertes System?

  • Bei geringem Verbrauch prüfen, ob die Verwendung von kaltem Wasser nicht ausreicht, oder die Installation von elektrischen Warmwasserbereitern bevorzugen – z. B. Handwaschbecken in einem Bürogebäude.
  • Bei hohem Verbrauch ist eine zentrale Lösung vorzuziehen. In diesem Fall muss die Leistung des Systems festgelegt werden (Durchfluss, Temperatur, Stundenplan usw.).

Definition der Lösung

Note: a permanent circulation pump must be incorporated into sanitary networks above a certain size.

Überprüfung des Projekts in Bezug auf Betriebsgenehmigungen

  • Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Einstufung als klassifizierte Einrichtung überprüfen.

Erstellung von Lastenheft und Angebotsanfrage

Beantragung von Beihilfen

Staatliche Beihilfen

Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat.

Programm „Fit 4 Sustainability”

Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.

Bei Fragen: Luxinnovation

SME Packages – Sustainability

  • Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
  • Bei Fragen:

Beihilfen für den Umweltschutz

Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Verlängerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.

Diese Beihilfe zielt darauf ab, Folgendes zu unterstützen:

  • Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
  • Die Speicherung (Strom, Wärme, Biogas) unter bestimmten Bedingungen

Es gelten folgende Höchstsätze:

TätigkeitGröße des Unternehmens
KleineMittlereGroße
Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden65 %55 %45 %
Speicherung oder Transport50 %40 %30 %
Höchstsatz für Beihilfen im Rahmen von Artikel 8

Unabhängig von ihrer Größe können Unternehmen auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 8 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, vorausgesetzt, dass die Beihilfe für KMU mehr als 50.000 Euro und für große Unternehmen mehr als 100.000 Euro beträgt.
Sie können sich auch an regelmäßig organisierten Ausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind. Wenn die Beihilfe im Rahmen eines Wettbewerbs gewährt wird, kann der Beihilfesatz bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit des Antrags erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).

  • Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.

Regelung – KMU – Beihilfe für sonstige Investitionen

Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, bis zu 10 % oder 20 % des Betrags für sonstige Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.

Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.

Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern

Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.

Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:

Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.

Nach der Durchführung der Arbeiten

Bei Änderung der Wärmeerzeugungsanlage, Abnahme der Anlage durch einen Mitarbeiter der Handwerkskammer

Kontrolle jeder neuen Heizungsanlage, die mit Diesel, festen Brennstoffen oder Gas betrieben wird, durch den SCRB-Dienst der Chambre des Métiers (Handwerkskammer).

Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage

Umsetzungshilfe

Uns kontaktieren

Ich möchte mehr Informationen über :

  • Fit 4 Sustainability
  • Staatliche Beihilfen
  • Unterstützung
  • Ermittlung neuer Partner

Ich möchte weitere Informationen zu :

  • Die Klimabonus-Beihilfen oder Förderprogramme für PV und Elektromobilität.
  • Ein technischer Aspekt der Maßnahme
  • Ein konkretes Hilfsmittel
  • Ein funktionaler Aspekt der Website (404-Link, etc.)

Kontakt Klima-Agence