Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Energiesparen: Die Beleuchtung als Schlüsselfaktor für den Energieverbrauch in Unternehmen.
Die Beleuchtung macht etwa 10 % des Stromverbrauchs in Gebäuden aus. Das Einsparpotenzial ist sehr vielfältig und hängt stark vom Zustand und der Verwaltung des Beleuchtungssystems ab. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, bietet diese Maßnahme eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten, die von einfachen Verhaltensschritten bis hin zu einer vollständigen Überprüfung des Beleuchtungssystems reichen.
Festlegung des Beleuchtungsbedarfs
Analyse der bestehenden Beleuchtungssituation, einschließlich der Außenbeleuchtung
- Analyse und Messkampagne mit einem Luxmeter, um das Helligkeitsniveau zu kontrollieren.
- Bestandsaufnahme der gesamten derzeit installierten Beleuchtung.
Weiterführende Fragen:
- Bestandsaufnahme der aktuellen Beleuchtungssituation durch einen qualifizierten Handwerker (zugelassene Elektriker).
Umsetzung von Optimierungsmaßnahmen für die Beleuchtung im Betrieb.
- Modernisierung der Beleuchtungsanlagen
- Festlegung der Mindestbeleuchtungsstärke je nach Tätigkeit. Die Muster-Sicherheits- und Gesundheitsvorschrift „Beleuchtung und Arbeitsstätten“ (ITM-CL 55.2) legt die minimale Nennlichtstärke fest, die je nach Tätigkeit eingehalten werden muss.
- Beispiel: nominale Lichtstärke von 300 Lux in einem Besprechungsraum.
- Ersatz der Beleuchtungsanlage durch eine geeignete Anlage, die den tatsächlichen Bedarf und die folgenden Parameter berücksichtigt: Lichtstromführung, Blendeffekte, Wartungs- und Reinigungsfreundlichkeit.
- Für den Austausch der gesamten Anlage wird empfohlen, sich von einem Fachmann des Sektors begleiten zu lassen (zugelassene Elektriker, Planungsbüros, Hersteller).
- Austausch von Lichtquellen
- Auswahl der neuen Lichtquelle unter Berücksichtigung der Lichttemperatur und der Lichtleistung.
- Angabe der Effizienz von Leuchtmitteln durch die EU-Energiekennzeichnung.
- Effiziente Regelung der Lichtanlage
- Zeitgesteuerte Regelung
- Installation von Bewegungsmeldern
- Zeitschaltuhr
- Dimmung
- Dämmerungsschalter.
Intelligentes Lichtmanagementsystem
Je nachdem, wie komplex die Beleuchtungssituation in einem Unternehmen ist, sollte die Einführung eines intelligenten Lichtmanagementsystems in Betracht gezogen werden.
Die Begleitung durch einen qualifizierten Handwerker oder ein Planungsbüro ist empfehlenswert.
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Bei der Planung des Gebäudes, Optimierung der Räume, um eine bessere Lichtleistung zu gewährleisten.
- Maximierung der Nutzung des Tageslichts (z. B.: Lichtschächte, Glasflächen).
- Materialwahl: Farbe und Lichtdurchlässigkeit der Wände.
- Richtlinien für verschiedene Anwendungen in Industrie und Handel: Licht.de
- Verwenden Sie einen Lichtsimulator, wie z. B. Dialux.
Beantragung der Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung bei der Beantragung zu beachten
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags eine grundsätzliche Zustimmung (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
Staatliche Beihilfen
- SME Packages – Nachhaltigkeit
- Pauschalbeihilfe in Höhe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt. betragen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chambre de Commerce für Unternehmen aus dem nicht-handwerklichen Sektor.
- Umweltschutzregelung – Beihilfe für Investitionen in den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung.
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium.
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Orientierungshilfen für Unternehmen zu Umweltinvestitionen sind im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen zu finden.
Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
- Enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Es ist zu beachten, dass die Beihilfen der Anbieter mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumulierbar sind.