Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Sicherstellung einer effizienten Leistung des Heizsystems in Unternehmen
Für einen Großteil der Unternehmen stellt die Erzeugung von Wärme für die Räumlichkeiten und Produktionsprozesse einen erheblichen Kostenfaktor dar. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, einen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb des Heizsystems zu gewährleisten. Heizsysteme bieten ein erhebliches Potenzial für Energieeinsparungen. Dies umfasst alle peripheren Anlagen, die Wärmeerzeugung und -verteilung.
Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens
Inspektion der Heizungsanlage
- Energetische Bewertung des Heizsystems durch den Inspektionsprozess „Heizungscheck“ durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur).
Weiterführende Fragen zu Ihrem Heizungsinstallationsprojekt
- Analyse des Wärmeverbrauchs
Ermittlung der Entwicklung des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der letzten Energierechnungen, ggf. auf der Grundlage von Zählerdaten.
- Abgleich der Verbrauchsdaten mit den Produktionsindikatoren.
Umsetzung der Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage
Für die Wärmeerzeugung
- Regelmäßige Wartung und Kontrolle der Wärmeerzeugungseinheiten.
- Bedarfsgerechte Optimierung der Betriebszeiten der Anlage, z. B. Nachtabsenkung, Sommerbetrieb usw. => Von energieschweiz entwickelte Zusatzinformationen „Ausserhalb der Nutzungszeit die Vorlauftemperatur reduzieren“ und „Verabschieden Sie sich vom Heizen in der Sommerpause!“
- Kontrolle der Heizkurve => Von energieschweiz entwickelte Zusatzinformationen „Heizkurve richtig einstellen.
Für die Wärmeverteilung
- Kontrolle des Durchflusses der Umwälzpumpen und der Rücklauftemperaturen. Anpassung unter Berücksichtigung der Stillstandszeiten. => Von energieschweiz entwickelte Zusatzinformationen „Fördermenge der Umwelzpumpe reduzieren“.
- Ersetzen von Umwälzpumpen mit festem Förderstrom durch energieeffiziente Pumpen mit variablem Förderstrom.
- Kontrolle, ggf. Isolierung der verschiedenen thermischen Elemente der Anlage (Rohrleitungen, Ventile, Pumpen usw.).
- Praktische Regel: Bedecken Sie die Rohrleitungen mit einer Isolierschicht, die mindestens so dick ist wie der Innendurchmesser, idealerweise doppelt so dick wie der Durchmesser der Rohrleitung.
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.
Auf der Seite des Wärmeverbrauchs
- Nutzung von Geräten zur Regelung der Raumtemperatur, z. B.: intelligente Thermostate. => Von energieschweiz entwickelte Zusatzinformationen „Thermostatventile vor der Heizsaison korrekt einstellen“ und „Thermostatventile schützen und die Temperatur begrenzen“.
- Reduzieren oder Abstellen der Heizung in nicht genutzten Räumen, z. B. Flure, Treppen, Besprechungsräume, technische Räume.
- Regelmäßiges Entlüften der Heizkörper => Von energieschweiz entwickelte Zusatzinformationen „Radiatoren im Herbst entlüften“.
- Absenkung der Solltemperatur gemäß den Empfehlungen der Mindesttemperaturen durch die ITM-Vorschrift „Lüftungs- und Klimaanlagen“.
- Bei der Beheizung von Produktionshallen sollten Luft-, Infrarot- und andere Heizungen nur bei Bedarf eingesetzt werden.
Antrag auf Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von Beihilfen (staatlich oder nicht) zu beachten ist
Um den „Anreizeffekt“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die grundsätzliche Zustimmung des Staates oder des Strom- und Erdgasversorgers aufgrund eines Beihilfeantrags vorliegt.
Staatliche Beihilfen
- SME Packages – Sustainability
- Pauschalbeihilfe in Höhe von 5.000 € für kleine und mittlere Unternehmen für Projekte zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen, die zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt. betragen.
- Bei Fragen:
- Handwerkskammer für Handwerker
- Handelskammer für Unternehmen aus dem nicht-handwerklichen Sektor
- Umweltschutzregelung – Beihilfe für Investitionen in den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung.
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium.
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Orientierungshilfen für Unternehmen zu Umweltinvestitionen sind im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen zu finden.
Beantragung von Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
- Enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Antrag auf eine Prämie aus dem fonds nova naturstroum
Ziel des Fonds ist die Förderung und die Aufwertung der nachhaltigen Entwicklung in Luxemburg. Speziell für Unternehmen stehen folgende Prämien zur Verfügung:
- Prämie „Heizung“.
Es ist zu beachten, dass die Beihilfen der Lieferanten und die Prämie des Fonds nova naturstroum mit jeder staatlichen Beihilfe für ein und dasselbe Projekt kumulierbar sind.