Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Optimierung von Werkzeugmaschinen durch dynamische Regelsysteme
Diese Maßnahme besteht in der Integration dynamischer Regelsysteme beim Einsatz numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC). Solche Systeme passen die Betriebsparameter in Echtzeit an, um die Maschinenleistung zu optimieren.
Verschiedene Sensoren ermöglichen diese Regelung: Werkzeugtemperatursensor, Schwingungssensor, Sensor zur Erfassung der Spindelbelastung. Dynamische Regelsysteme ermöglichen die Optimierung der Schnittparameter (Schnitt- und Vorschubgeschwindigkeit sowie Schnitttiefe).
Die Einführung dieser Technologie kann den Stromverbrauch senken und die Lebensdauer der Werkzeuge verlängern. Die Installation ist vergleichsweise einfach, erfordert jedoch eine kurzzeitige Produktionsunterbrechung. Die Maßnahme amortisiert sich mittel- bis langfristig durch Effizienzgewinne und geringere Werkzeugkosten.
Die Änderung der Parameter mithilfe intelligenter Regelungsfunktionen zielt darauf ab, in kürzester Zeit möglichst viele Späne zu entfernen. Dies führt zu einer Verkürzung der Zykluszeiten, einer Verlängerung der Lebensdauer der Werkzeuge und gleichzeitig zu einer Verringerung der Maschinenbelastung.
Die Vorschubregelung erfolgt durch kontinuierliche Überwachung der Spindelleistung der Maschine und ständige Anpassung der Vorschubgeschwindigkeit, damit diese optimal bleibt.
Diverse Gewinne
- Die finanziellen Vorteile ergeben sich insbesondere aus der Verkürzung der Bearbeitungszeit, dem geringeren spezifischen Verbrauch in kWh/kg Produktmasse und der längeren Lebensdauer der Werkzeuge.
- Ein weiterer energetischer Vorteil besteht darin, dass diese Systeme energieeffiziente Motoren sowie Frequenzumrichter verwenden, um die Drehzahl an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Diese erleichtern auch das Umschalten der Maschinen in den Standby-Modus, wodurch Leerlaufzeiten reduziert werden können.
- Es kommt zu einer aktiven Schwingungsdämpfung, wodurch in einer vorgegebenen Zeit mehr Späne entfernt werden können. Diese Funktion ermöglicht eine höhere Schneidleistung bei gleichzeitiger Schonung von Werkzeug und Maschine.
- Dynamische Regelsysteme ermöglichen außerdem die Optimierung von Fahrwegen und vermeiden unnötige Fahrbewegungen..
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt bei der Beantragung zu beachten
Um den mit der Beihilfe beabsichtigten Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Zusagen gemacht werden (Annahme eines Kostenvoranschlags; Anzahlung)
- Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Durchführung eines Projekts zur Verringerung ihrer Umweltbelastung abdeckt. Der Gesamtbetrag des Projekts muss zwischen 3.000 € und 25.000 € ohne MwSt. liegen.
- Für alle Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer) für Handwerker
- Chamber of Commerce (Handelskammer) für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Projektaufruf für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden
Ein Projektaufruf ist vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 geöffnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden zu unterstützen.
Dieser Projektaufruf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass Subventionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt werden, bis das Budget von 15 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Es wird kein Lastenheft veröffentlicht; es gelten ausschließlich die im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung des Förderregimes für Umwelt- und Klimaschutz festgelegten Bedingungen.
- Weitere Informationen: myguichet.lu
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
N.B. Staatliche Beihilfen sind für ein Projekt nicht miteinander kumulierbar (aber mit Beihilfen von Versorgern kumulierbar).).
Beihilfen von Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an. Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung. Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit einer staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification