Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Heizungsanlage: Ein wichtiger Hebel für den Energiewandel
Die Wärmeerzeugungseinheit ein wichtiger Hebel für das Gelingen der Energiewende. Diese Einheit hat als Zweck, Wärme für den Komfort- und Prozesswärmebedarf zu liefern. Sie muss so dimensioniert sein, dass sie jederzeit das Temperaturniveau und die Wärmemenge liefert, die für einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens erforderlich sind, ohne zu groß zu sein. Es gibt Wärmeerzeugungssysteme, die für jedes Temperaturniveau geeignet und in der Leistung skalierbar sowie umweltfreundlich sind.
Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens
Analyse der aktuellen Situation
- Bestimmung der verschiedenen Parameter der derzeit installierten Anlage, zum Beispiel Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
- Identifikation neuer Anforderungen an die Wärmeerzeugung, die eine Reduzierung oder Erhöhung der Nennleistung ermöglichen
- Bewertung, ob die Art der Wärmeerzeugung noch an die aktuelle Situation des Unternehmens angepasst ist
- Analyse regulatorischer Anforderungen sowie möglicher neuer Genehmigungspflichten
Bedarfsermittlung durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur) oder ein Ingenieurbüro.
- Analyse des allgemeinen Heizwärmebedarfs nach DIN EN 12831
- Analyse des Leistungsbedarfs der wärmeverbrauchenden Stellen.
- Analyse und Neubewertung der erforderlichen Temperaturniveaus der verschiedenen Heizungsnutzungen.
Ermittlung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit der geplanten Heizungsanlage
Definition der Lösung
- Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse Definition der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten, einem Ingenieurbüro oder einem qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur).
- Neben der Hauptwärmeerzeugungseinheit die Rückgewinnung von Abwärme, wie auch die Kombination der Einheit mit Solarthermie in Betracht ziehen.
Überprüfung des Entwurfs der Heizungsanlage im Hinblick auf die Betriebsgenehmigungen
Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Nomenklatur der klassifizierten Betriebe überprüfen.
Erstellung der Leistungsbeschreibung und Einholung von Angeboten für das Heizanlagenprojekt
Beantragung der Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlichen oder nicht-staatlichen) Fördermitteln beachtet werden muss, vorbehaltlich der Einhaltung der Förderungsbedingungen
Um den Anreizeffekt zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR der Staat oder der Strom- und Erdgasversorger aufgrund eines Förderantrags ein „Accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) erteilt hat.
Staatliche Beihilfen
Programm „Fit 4 Sustainability”
Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.
Bei Fragen: Luxinnovation
SME Packages – Sustainability
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- ihrer Umweltauswirkungen mit einem Wert zwischen 6.650 € und 25.000 € ohne MwSt.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chambre de Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Beihilfen für den Umweltschutz
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Verlängerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe zielt darauf ab, Folgendes zu unterstützen:
- Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
- Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
- Die Speicherung (Strom, Wärme, Biogas) unter bestimmten Bedingungen
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Tätigkeit | Größe des Unternehmens | ||
|---|---|---|---|
| Kleine | Mittlere | Große | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 65 % | 55 % | 45 % |
| Speicherung oder Transport | 50 % | 40 % | 30 % |
Unabhängig von ihrer Größe können Unternehmen auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 8 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, vorausgesetzt, dass die Beihilfe für KMU mehr als 50.000 Euro und für große Unternehmen mehr als 100.000 Euro beträgt.
Sie können sich auch an regelmäßig organisierten Ausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind. Wenn die Beihilfe im Rahmen eines Wettbewerbs gewährt wird, kann der Beihilfesatz bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit des Antrags erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
KMU-Regelung – Beihilfe für Beratungsdienste
- Beihilfe für kleine oder mittlere Unternehmen, bis zu 50 % der Honorare für externe Berater für Beratungsdienste.
- Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Bewilligungsstelle: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU).
- Bei Fragen:
- Chambre de Commerce (Handelskammer)
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
N.B. Staatliche Beihilfen können für ein und dasselbe Projekt nicht kumuliert werden.
Antrag auf Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
N.B.: Die Beihilfen der Anbieter sind mit einer staatlichen Beihilfe für das gleiche Projekt kumulierbar.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification
Nach der Durchführung der Heizungsinstallation
- Abnahme der Anlage durch einen Vertreter der Handwerkskammer
- Kontrolle von jeder neuen Heizungsanlage, die mit Diesel, festen Brennstoffen oder Gas betrieben wird, durch die SCRB-Abteilung der Handwerkskammer.
- Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage