Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Heizungsanlage: Ein wichtiger Hebel für den Energiewandel
Um sich vor den Unwägbarkeiten des Energiemarktes zu schützen und die Energiewende erfolgreich zu gestalten, ist die Wärmeerzeugungseinheit ein wichtiger Hebel. Diese Einheit, deren Zweck es ist, Wärme für den Komfort- und Prozesswärmebedarf zu liefern, muss so dimensioniert sein, dass sie jederzeit das Temperaturniveau und die Wärmemenge liefert, die für einen reibungslosen Betrieb des Unternehmens erforderlich sind. Heute gibt es Wärmeerzeugungssysteme, die für jedes Temperaturniveau geeignet, in der Leistung skalierbar und umweltfreundlich sind.
Festlegung des Heizbedarfs des Unternehmens
Analyse der aktuellen Situation
- Bestimmung der Parameter der derzeit installierten Anlage wie z. B. Alter, allgemeiner Zustand, Temperaturniveau, Verbrauch und damit verbundene Kosten usw.
Bedarfsermittlung durch einen qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur) oder ein Ingenieurbüro
- Analyse des allgemeinen Heizwärmebedarfs nach DIN EN 12831.
- Analyse des Leistungsbedarfs der wärmeverbrauchenden Stellen.
- Analyse und Neubewertung der erforderlichen Temperaturniveaus der verschiedenen Anwendungen.
Ermittlung der Lösung und Überprüfung der Durchführbarkeit der geplanten Heizungsanlage
Definition der Lösung
- Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse Definition der Lösung in Zusammenarbeit mit einem Lieferanten, einem Ingenieurbüro oder einem qualifizierten Handwerker (Heizungsinstallateur).
- Neben der Hauptwärmeerzeugungseinheit die Rückgewinnung von Abwärme, die Kombination der Einheit mit Solarthermie in Betracht ziehen.
Überprüfung des Entwurfs der Heizungsanlage im Hinblick auf die Betriebsgenehmigungen
Bei der Anpassung bestehender Anlagen und insbesondere bei der Einrichtung neuer Anlagen die Nomenklatur der klassifizierten Betriebe überprüfen.
Erstellung der Leistungsbeschreibung und Einholung von Angeboten für das Heizanlagenprojekt
Beantragung der Beihilfen
Achtung: Anreizeffekt, der bei der Beantragung von (staatlicher oder nicht-staatlicher) Unterstützung zu beachten ist
Um den „Anreizeffekt“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die grundsätzliche Zustimmung des Staates oder des Strom- und Erdgasversorgers aufgrund eines Beihilfeantrags vorliegt.
Staatliche Beihilfen
- SME Packages – Sustainability
- Aide forfaitaire de 5.000€ destinée aux petites et moyennes entreprises pour des projets permettant de réduire leur impact environnemental, d’un montant compris entre 6.650 € et 25.000 € HTVA.
- Bei Fragen:
- Handwerkskammer für Handwerker.
- Handelskammer für Unternehmen in Sektoren außerhalb des Handwerks.
- KMU-Regelung – Beihilfe für Beratungsdienste
- Beihilfe für kleine oder mittlere Unternehmen, bis zu 50 % der Honorare für externe Berater für Beratungsdienste.
- Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Bewilligungsstelle: Generaldirektion für Mittelstand (Dienststelle für KMU-Beihilfen).
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Befristete Beihilfe Umweltauswirkungen
- Erweiterte Beihilferegelung „SME Packages Sustainability“, um mehr Anreize für Unternehmen zu schaffen, in Maßnahmen zu investieren, die ihre Umweltauswirkungen wesentlich verbessern.
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion für den Mittelstand (Abteilung für Beihilfen für KMU).
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
- Umweltschutzregelung – Beihilfe für Investitionen in den Umweltschutz
- Überprüfung der Förderfähigkeit des Unternehmens und der Kosten: Generaldirektion – Industrie, neue Technologien und Forschung.
- Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen vor der Einreichung beim Wirtschaftsministerium.
- Bei Fragen: Luxinnovation
- Weitere Informationen und Orientierungshilfen für Unternehmen zu Umweltinvestitionen finden Sie im vereinfachten Leitfaden für Unternehmen.
- N.B. Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
N.B. Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Antrag auf Beihilfen von Strom- und Erdgasanbietern
Seit 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger im Rahmen des Verpflichtungsmechanismus verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Begleit- und Beratungsdienste sowie Förderprogramme für Verbraucher zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Anbieter, die diese Dienstleistung für Unternehmen anbieten, sind folgende:
- Enoprimes Enovos + SUDenergie
- SUDenergie
- Sudstroum
Antrag auf eine Prämie aus dem Fonds nova naturstroum
Das Ziel des fonds nova naturstroum ist die Förderung und Ia Aufwertung der nachhaltigen Entwicklung in Luxemburg. Speziell für Unternehmen stehen folgende Prämien zur Verfügung:
- Prämie „Heizung“
Es ist zu beachten, dass die Beihilfen der Lieferanten und die Prämie des Fonds nova naturstroum mit jeder staatlichen Beihilfe für ein und dasselbe Projekt kumulierbar sind.
Nach der Durchführung der Heizungsinstallation
- Abnahme der Anlage durch einen Vertreter der Handwerkskammer
- Jede neue Heizungsanlage, die mit Diesel, festen Brennstoffen oder Gas betrieben wird, muss von der SCRB-Abteilung der Handwerkskammer abgenommen werden.
- Planung der regelmäßigen Wartung und Überprüfung der Anlage