Damit diese Maßnahme für den individuellen Rahmen Ihres Unternehmens noch effektiver genutzt werden kann, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Analyse Ihrer Energiesituation durchzuführen.
Wie können Sie die Stromkosten durch die Serverinfrastruktur Ihres Unternehmens senken?
In den meisten Unternehmen ist die Notwendigkeit, einen Serverraum zu haben, zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Leider sind die technischen Informationen in Bezug auf den Energieverbrauch der verwendeten technologischen Geräte nicht unbedingt vor ihrer Installation bekannt. IT-Infrastrukturen benötigen viel Energie und stellen hohe Kosten dar, die meist stillschweigend hingenommen werden. Es gibt jedoch ein großes Einsparpotenzial.
Im Hinblick auf die Optimierung der Serverinfrastruktur zeigen die folgenden Schritte einen empfohlenen Analyseansatz.
Definition der Anforderungen an die Serverinfrastruktur
Analyse des Energieverbrauchs der Serverinfrastruktur
- Analyse des Energieverbrauchs der Serverinfrastruktur, z. B. durch Stromzähler
- Berücksichtigung des Alters der technischen Komponenten, die Strom verbrauchen
- Vorliegen eines Überblicks über den technischen Zustand der Serverinfrastruktur
- Bewertung der richtigen Einstellung der Klimaanlage im Serverraum
- Analyse, ob der IT-Vertragspartner das IT-System unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz optimiert
- Bewertung des Outsourcings des Serverbetriebs als mögliche Alternative
- Überprüfung des Ausbildungsstands der betroffenen Mitarbeiter
Weiterführende Schritte
Sich bei einem auf Computertechnik spezialisierten Unternehmen erkundigen
Eine gründliche Analyse durch ein Unternehmen aus dem betreffenden Sektor schafft eine solide Grundlage für mögliche Anpassungen.
Identifikation von Lösungen, die für den Zustand der Serverinfrastruktur geeignet sind
Die Temperatur für eine ideale Atmosphäre in Ihrem Serverraum anpassen
- Idealer Ausgleich zwischen dem Energieverbrauch der Klimaanlage in den Serverräumen und dem tatsächlichen Bedarf der vorhandenen Computerhardware. Normalerweise sind die Informationen zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit in den Datenblättern angegeben.
- Maximale Temperaturen bis 32 °C sind denkbar (Empfehlung ASHRAE-Standard Klasse A1).
Auslagerung des Serverbetriebs zu einem professionellen Anbieter (Datacenter)
Verschiedene Lösungen sind denkbar:
- Betrieb von Servern und Racks in externen Rechenzentren
- Identifikation der Aufgaben an einen Dienstleister aus diesem Bereich
Im Zusammenhang mit Outsourcing-Lösungen sind weitere Vorteile zu berücksichtigen (z. B. Datensicherheit, zusätzliche Dienstleistungen, geringere Wartungskosten).
Weiterführende Schritte
Verwendung eines Tools zur Simulation von Maßnahmen
In einer bestehenden Infrastruktur gibt der Simulator eine Hilfestellung bei der Identifizierung verschiedener Stromsparmaßnahmen.
Beziehen Sie den IT-Lieferanten oder Vertragspartner in die erwähnten Maßnahmen zur Senkung des Stromverbrauchs ein.
Investing in more energy-efficient infrastructure
Subsidy application
Government subsidies
Attention: incentive effect to be complied with when applying for subsidies (state or otherwise) and subject to compliance with the eligibility conditions.
In order to respect the „incentive effect“, no binding commitment (signing a quotation; paying a deposit) may be made BEFORE submitting the application file or receiving the agreement in principle from the State or the electricity and natural gas supplier following an subsidy application.
Investition in eine energieeffizientere Infrastruktur
Beantragung von Beihilfen
Staatliche Beihilfen
Achtung: Anreizwirkung, die bei der Beantragung von (staatlicher oder nichtstaatlicher) Beihilfe und unter der Voraussetzung, dass die Förderkriterien erfüllt sind, eingehalten werden muss.
Um die „Anreizwirkung“ zu wahren, dürfen keine verbindlichen Verpflichtungen (Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags; Anzahlung) eingegangen werden, BEVOR die Antragsunterlagen eingereicht wurden oder der Staat oder der Strom- und Gasversorger aufgrund eines Antrags auf Zuschüsse eine grundsätzliche Zustimmung („accord de principe“) erteilt hat.
Programm „Fit 4 Sustainability”
Das Programm Fit 4 Sustainability ermöglicht die Kofinanzierung der Durchführung eines Umweltaudits sowie eines Aktionsplans zu einem oder mehreren vom Unternehmen ausgewählten Themenbereichen (Energie, Treibhausgasemissionen, Abfälle, Wasser usw.).
Die Förderung beträgt bis zu 60 %, 70 % oder 80 %, je nach Unternehmensgröße, für die Honorare im Zusammenhang mit der Durchführung einer Umweltstudie (Energieaudit und/oder CO₂-Bilanz) sowie eines detaillierten und quantifizierten Aktionsplans, der Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen vorsieht (mittel- und langfristige Investitionen, ROI usw.).
Das Programm steht KMU und großen Unternehmen offen, ausgenommen Unternehmen, die Studien durchführen müssen, die von der Umweltverwaltung vorgeschrieben sind, einschließlich verpflichtender Energieaudits.
Bei Fragen: Luxinnovation
SME Packages – Sustainability
- Finanzielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, welche bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für die Umsetzung eines Projekts zur Reduzierung der Umweltbelastung deckt. Das zulässige Projektbudget muss zwischen 3.000 € und 25.000 € zzgl. MwSt. liegen.
- Bei Fragen:
- Chambre des Métiers für Handwerker
- Chamber of Commerce für Unternehmen im nicht-handwerklichen Bereich
Das Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung der Beihilferegelung für den Umwelt- und Klimaschutz sieht die Gewährung von Investitionsbeihilfen für KMU sowie für große Unternehmen vor, die in Luxemburg ansässig sind, über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und Projekte durchführen, die zum Umwelt- oder Klimaschutz beitragen.
Diese Beihilfe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden. Sie richtet sich an Initiativen, die entweder eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr ermöglichen.
Es gelten folgende Höchstsätze:
| Aktivität | Unternehmensgröße | ||
|---|---|---|---|
| Klein | Mittel | Groß | |
| Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden | 25 % | 20 % | 15 % |
Wenn eine Anlage zu einer bestehenden Anlage hinzugefügt wird und keine weniger umweltfreundliche kontrafaktische Investition vorliegt, wird der Beihilfesatz aus der obigen Tabelle verdoppelt.
KMU können auf einfachen Antrag hin eine Beihilfe erhalten, wenn sie die in Artikel 7 dieses Gesetzes beschriebenen Bedingungen erfüllen, sofern die Beihilfe weniger als 100.000 Euro und mehr als 50.000 Euro beträgt.
Große Unternehmen sowie KMU können sich ebenfalls an regelmäßig organisierten Projektausschreibungen beteiligen, die nachstehend bekannt gegeben werden, sobald sie aktuell sind.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Anträge erfolgt durch die Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen).
- Für Unterstützung oder Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Projektaufruf für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden
Ein Projektaufruf ist vom 5. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 geöffnet, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz außerhalb von Gebäuden zu unterstützen.
Dieser Projektaufruf erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“. Das bedeutet, dass Subventionen in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge gewährt werden, bis das Budget von 15 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Es wird kein Lastenheft veröffentlicht; es gelten ausschließlich die im Gesetz vom 8. Dezember 2025 über die Erneuerung des Förderregimes für Umwelt- und Klimaschutz festgelegten Bedingungen.
- Weitere Informationen: myguichet.lu
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Luxinnovation.
Regelung – KMU – Beihilfe für sonstige Investitionen
Beihilfe in Höhe von 10-20 % für kleine oder mittlere Unternehmen für verschiedene Investitionen, die die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft fördern sollen.
Überprüfung der Förderfähigkeit des Projekts und Kontaktstelle für die Gewährung der Beihilfe: Ministerium für Wirtschaft (Abteilung Beihilfen für KMU)
Noch weitere Fragen?
- House of Entrepreneurship der Handelskammer
- Chambre des Métiers (Handwerkskammer)
Hinweis: Staatliche Beihilfen können für ein Projekt nicht miteinander kumuliert werden.
Beantragung von Beihilfen bei Strom- und Gasversorgern
Seit 2015 sind Strom- und Gasversorger im Rahmen des Verpflichtungssystems aufgefordert, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Unterstützung und Beratung sowie Förderprogramme für Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen an.
Die Höhe der Prämie ist proportional zur jährlichen Energieeinsparung (in MWh).
Die Versorger, die diesen Service für Unternehmen anbieten, sind folgende:
Hinweis: Die Beihilfen der Versorger können mit jeder staatlichen Beihilfe für dasselbe Projekt kumuliert werden.
Steuervergünstigung für Investitionen in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende
Die Steuervergünstigung wird auf der Grundlage der Investitionen und Betriebsausgaben berechnet, die im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung des ökologischen Wandels und der Energiewende getätigt wurden.
Der Steuervorteil beträgt 18 % und wird direkt auf den Steuerbetrag angerechnet.
Dieser Vorteil kann mit einer klassischen staatlichen Beihilfe kumuliert werden.
Für die Förderfähigkeit des Projekts muss mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt sein:
- Verbesserung der Energieeffizienz eines Produktionsprozesses
- Verbesserung der Materialeffizienz eines Produktionsprozesses
- Dekarbonisierung eines Produktionsprozesses
- Verringerung der Luftverschmutzung am Produktionsstandort (außer CO2-Emissionen)
- Erzeugung oder Speicherung erneuerbarer Energie für den Eigenverbrauch
- Förderung der Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch Wiederverwendung
Für bestimmte Ziele müssen Mindestschwellenwerte erreicht werden.
Um Ihre Förderfähigkeit und das Erreichen der Schwellenwerte zu überprüfen, wird empfohlen, die Auswirkungen der Maßnahme auf eine der genannten Bedingungen von einem Experten oder einem Planungsbüro zertifizieren zu lassen.
Weitere Details und Bestimmungen: Guichet.lu
Bei Fragen: Ministerium für Wirtschaft – Bonification